Die Schulden loswerden: Privatinsolvenz geht auf Mallorca jetzt einfacher
Eine Reform hat die Privatinsolvenz in Spanien weiter vereinfacht. Sind keine Immobilien im Spiel, kann es ganz schnell gehen. Wie eine Deutsche die „zweite Chance“ ergriffen hat
„Ich wusste gar nicht mehr, wozu ich aufstehen und arbeiten sollte“, sagt Miriam Adler (Name geändert) über ihre Situation vor knapp einem Jahr. Rund 1.500 Euro gingen im Monat für anfallende Kreditraten drauf, dazu kamen die ebenfalls happigen Mietzahlungen und die Lebenshaltungskosten, die auf Mallorca bekanntlich nicht gering ausfallen. Eine Geschäftsidee war unter anderem wegen der Corona-Krise gescheitert, die Privatkredite außer Kontrolle geraten. Wie sollte die Deutsche mit Wohnsitz im Südwesten der Insel da jemals ihre Schulden loswerden, die sich inzwischen zu einem Betrag von rund 200.000 Euro aufgetürmt hatten?
Die Sorgen vom Sommer vergangenen Jahres sind inzwischen vergessen: Adler hat Privatinsolvenz angemeldet – und innerhalb von weniger als einem Jahr ist sie ihre Schulden komplett losgeworden. Auch die Einträge in Schuldnerverzeichnissen werden gelöscht. Dort nehmen etwa Mobilfunkanbieter Einsicht, bevor sie Handyverträge mit Kunden abschließen. Nie hätte sie gedacht, dass das Verfahren so unkompliziert vonstattengehe, meint die Deutsche. „Ich hatte bis dahin immer alles zu bezahlen versucht und Angst davor gehabt, Insolvenz anzumelden.“
Gesetzesreform von 2022
Dass es so schnell mit der Entschuldung geht, ist nicht die Regel. Ihre Mandantin profitiere von einer Gesetzesreform aus dem Herbst 2022, erklärt Anwältin Svetlana Mihajlovic von der Kanzlei SM Bufete de Abogados. Diese Reform vereinfachte Vorgaben der Ley 25/2015, einem spanischen Gesetz mit dem programmatischen Namen mecanismo de segunda oportunidad – „Mechanismus einer zweiten Chance“. Unter anderem, weil Adler zum Zeitpunkt der Privatinsolvenz über kein Immobilienvermögen verfügte, entfiel die ansonsten vorgeschriebene Frist von drei bis fünf Jahren für einen Zahlungsplan. Es musste auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt werden.
Die Tendenz zur Vereinfachung der Privatinsolvenz ist in Spanien wie in Deutschland zu beobachten. Dort wurde die Verfahrensdauer von ursprünglich sieben auf sechs und jetzt drei Jahre verkürzt. Es hatte sich gezeigt, dass viele Betroffene während des Verfahrens ohnehin kaum Schulden begleichen, dieses somit für alle Beteiligten unnötig in die Länge gezogen wird. Eine Vereinfachung könnte auch die Angst davor reduzieren: Nach wie vor scheut ein Großteil der Betroffenen eine gerichtliche Entschuldung und wurschtelt sich mit dem Schuldenberg durchs Leben.
Anwalt von Amts wegen
Für Miriam Adler war das keine Option. Sie erfuhr beim Googeln im Internet von der „zweiten Chance“ in Spanien und suchte zur Beratung den Sitz der balearischen Anwaltskammer (Colegio de Abogados) in Palma auf. Dort bekam sie von Amts wegen (de oficio) eine Anwältin zugewiesen, nachdem sie unter anderem anhand der Steuererklärungen ihre finanzielle Situation offengelegt hatte.
Um das Verfahren in die Wege zu leiten, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Die insolvente Privatperson darf beispielsweise für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre über keine gerichtlichen Vorstrafen wegen Wirtschaftsdelikten verfügen, was mit einem polizeilichen Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales) nachzuweisen ist. Es dürfen darüber hinaus keine Sanktionen der Sozialversicherung (Seguridad Social) oder der Steuerbehörde (Hacienda) ausgesprochen worden sein.
Noch mehr Voraussetzungen
Der spanische Gesetzgeber setzt zudem voraus, dass der betroffene Schuldner zu jedem Zeitpunkt Kooperationsbereitschaft mit den Behörden an den Tag legt, also zum Beispiel keine falschen Angaben macht. Auch wenn die Privatinsolvenz eine zweite Chance bieten soll, bleiben bestimmte Zahlungsverpflichtungen außen vor – sie können nicht durch das Verfahren aufgehoben werden. Dazu gehören etwa Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder von Gerichten ausgesprochene Schadensersatzzahlungen. Die Befreiung von Schulden gegenüber den Sozial- und Finanzbehörden ist in der Regel mit einer Summe von 10.000 Euro gedeckelt.
Kommt eine Hypothek ins Spiel, wird die Sache komplizierter. Eine Möglichkeit besteht in der Übergabe der belasteten Wohnung, dann kann der Betroffene im Rahmen des Verfahrens die Erlassung der Restschulden beantragen. Bleibt die Wohnung bestehen, wird es komplizierter und langwieriger: Es muss in Abhängigkeit von Eigentum, Einnahmen und Schulden ein drei- bis fünfjähriger Zahlungsplan (plan de pagos) aufgestellt werden.
Was sagen die Gläubiger?
Das war im Fall von Miriam Adler nicht nötig – nach dem Einreichen aller Unterlagen musste sie nur noch warten. Ein erster Antrag wurde bei Gericht gestellt, die Gläubiger bekamen eine Frist von 15 Tage zur Stellungnahme. „Wenn sie auf einem Insolvenzverwalter bestehen, müssen sie die Kosten dafür inzwischen selbst tragen“, so Anwältin Mihajlovic – auch diese Regelung beschleunige in der Regel das Verfahren. Im Anschluss werden mit dem endgültigen Antrag alle Unterlagen bei Gericht eingereicht, und die Gläubiger erhalten auf dieser Basis eine weitere Frist zur Stellungnahme. Dann fällt die Entscheidung.
Das siebenseitige Dokument des Handelsgerichts vom 19. Januar war für Adler ein Befreiungsschlag. „Das ist wie ein neues Leben“, sagt Adler, „ich hätte sonst nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen.“
Hilfe vom Anwalt
Ilustre Colegio de Abogados de las Illes Balears
- (Balearische Anwaltskammer)
- La Rambla, 10, Palma
- Tel. 971-17 94 00
- icaib.org
- Weitere Standorte siehe icaib.org/colegio/donde-estamos/
SM Bufete de Abogados
- Plaça Constitució 9,
- Piso 1º, Sóller
- Tel.: 971-63 20 20
- smbufetedeabogados.com
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