Leserfragen: Wie teuer darf mein spanisches Bankkonto als Nicht-Resident auf Mallorca sein?

Ihre Fragen der Woche: Zusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte, Tollwutimpfungen für Hunde

Wie teuer darf ein Konto sein?

Wir bezahlen jährlich 80 Euro für ein Nicht-Residenten-Konto, eine Steuerberaterin sagte uns, dass diese Gebühren nicht zeitgemäß wären. Stimmt das? (Margret H., per E-Mail)

Die Gebühren sind je nach Bank variabel, eine Nicht-Residenten-Gebühr jedoch durchaus üblich. Andere Kontoinhaber, wie beispielsweise Rentner, kommen ohne Gebühren auf ihr Konto aus, Bezieher fester Gehälter haben ebenfalls Vorteile. Online-Banken bieten IBAN-Kontonummern ohne Residentennachweis an, doch auch hier ist Vorsicht geboten. Denn das Prinzip ist einfach: Weil Sie in Spanien keine Steuer zahlen, werden Sie in anderen Bereichen zur Kasse gebeten.

Zusatzversicherung für komfortable Kliniken

Die meisten Inselbewohner sind ja bei IB-Salut krankenversichert. Gibt es dazu auch Zusatzversicherungen für komfortablere Kliniken? (Harry T., per E-Mail)

Es gibt Zusatzversicherungen, die in Spanien zusätzlich zu der Mitgliedschaft in der staatlichen spanischen Krankenkasse abgeschlossen werden. Versicherungsgesellschaften wie Mapfre oder Axa haben diese im Programm. Sie bieten Versicherungsschutz für Krankenhausaufenthalte in Privatkliniken, Fachärzte, die mit der Versicherung zusammenarbeiten, sowie Röntgen, Magnetresonanz oder EKG. Die Kosten für Medikamente sind allerdings selbst zu tragen. Am besten Sie sprechen darüber mit einem Agenten der Versicherung.

Gültige Tollwutimpfung

Unser Hund hatte die letzte Tollwutimpfung vor drei Jahren. Ein Polizist sagte, dass auf Mallorca jedes Jahr geimpft werden müsse und hat eine Anzeige geschrieben. Wie wehre ich mich dagegen? (Ute N., per E-Mail)

Tatsächlich steht in dem Gesetzestext des Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación lediglich, dass nur Hunde mit gültiger Tollwutimpfung nach Spanien eingeführt werden dürfen. In der EU ist vorgeschrieben, dass sich die Gültigkeit des Impfschutzes nach den Angaben des Herstellers richtet. Da Ihr Impfpass nicht gültig ist, konnte dies zu einer Anzeige führen. Vielleicht können Sie die Bescheinigung des Herstellers nachreichen.

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