Warum sich das spanische Finanzamt über die Auftritte der Ballermann-Künstler freut

Wenn deutsche Sänger auf Mallorca ihr Können zeigen, müssen sie wegen einer Sonderregelung in Spanien Steuern zahlen

Peter Wackel wohnt fest auf Mallorca und kommt um die „Ausländersteuer“ herum.  | FOTO: NELE BENDGENS

Peter Wackel wohnt fest auf Mallorca und kommt um die „Ausländersteuer“ herum. | FOTO: NELE BENDGENS / Ralf Petzold

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Tritt ein deutscher Künstler auf Mallorca auf, interessieren sich sowohl der deutsche als auch der spanische Fiskus für die Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern dient dazu, dass bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht zweimal Steuern für dieselbe Arbeit entrichtet werden müssen. Ein Sonderfall sind Sportler und Künstler, zum Beispiel die Ballermann-Sänger. Diese müssen wegen der sogenannten „Ausländersteuer“ in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben, erklärt der Steuerberater Gerwin Schlegel von der Kanzlei Rund Gluth Jarosch in Düsseldorf, der auch auf Mallorca tätige Musiker berät.

Die Höhe der Steuersätze

„Einfach ausgedrückt soll der jeweilige Staat, wo die Show stattfindet, etwas davon haben“, sagt Schlegel. Auch bei regelmäßigen Mallorca-Auftritten bleiben die Künstler in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen mit ihrem „Welteinkommen“ (einschließlich der Gagen im Ausland) der Besteuerung. In Spanien sind sie beschränkt steuerpflichtig. Dort ist für den Auftritt Steuer nach spanischen Recht einzubehalten.

Ist der Künstler für eine Agentur tätig, ist diese als Arbeitgeber daher dazu verpflichtet, den entsprechenden Steueranteil einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Dafür haften sie für die vergangenen sieben Jahre. Der Sinn dahinter ist, dass die Behörden nicht den Steuern der Künstler hinterherrennen müssen, die meist nur wenige Tage oder Stunden für den Auftritt im Land sind. Die Steuer in Spanien beträgt 24 Prozent der Einnahmen. Die Steuer in Deutschland hängt vom individuellen Steuersatz ab, wobei auch noch Betriebsausgaben abgezogen werden können.

„Das Finanzamt des Heimatlandes des Künstlers holt sich die Steuern auch nicht zurück. Das ist Teil des Abkommens zwischen den Ländern“, sagt Gerwin Schlegel. Für die Künstler gibt es dadurch aber mehr Papierkram zu erledigen. „Gegebenenfalls sind zwei Steuerberater nötig: einer in Spanien und einer in Deutschland“, so Schlegel. Es gilt der jeweils höhere Steuersatz der beiden Länder. „Das deutsche Finanzamt rechnet den Ballermann-Künstlern die Steuern an, die bereits in Spanien entrichtet wurden.“ Das ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommens. Was darüber hinausgeht, muss in Deutschland nachgezahlt werden.

Wo ist der Hauptwohnsitz?

Eine Rolle spielt wie so oft die Frage nach dem Hauptwohnsitz, dem sogenannten Ansässigkeitsstaat. „Die Nationalität alleine macht einen nicht steuerpflichtig“, so der Experte. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Spanien oder Deutschland reicht für Künstler nicht aus, um nur in einen Land Steuern zahlen zu müssen. „Nur wer komplett die Segel streicht und nach Spanien zieht, kommt um die Steuer in Deutschland herum. In diesem Fall ist aber die sogenannte Wegzugssteuer in Deutschland zu prüfen“, sagt Schlegel. „Die sogenannte 183-Tage-Regel kennt das deutsche Recht nicht, es findet sich nur im spanischen Recht und im Doppelbesteuerungsabkommen wieder.“

Wer einen Plan B in Form einer Wohnung in der Heimat in der Hinterhand behält, muss weiter die Einkommensteuer an das deutsche Finanzamt entrichten (auch nach Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt). Dies haben jüngst die deutschen Finanzgerichte erneut bestätigt. Dabei werden neben der Gage für die Auftritte auch andere Einnahmen der Künstler versteuert, zum Beispiel aus vermieteten Immobilien. Es ist zudem nicht einmal nötig, das Land zu betreten, um dort Steuern zahlen zu müssen. Wenn Künstler Einkünfte aus Plattenverkäufen oder durch Zahlungen für die Nutzungsrechte ihrer Werke im anderen Land beziehen, ist ebenfalls die Ausländersteuer zu entrichten.

Abonnieren, um zu lesen