Arbeiten mit Blick aufs Meer: Diese Steuerregeln gelten für digitale Nomaden auf Mallorca

Die Insel ist bei Menschen, die mobil arbeiten, ein Sehnsuchtsort. Das mobile Arbeiten ist durch eine Gesetzesänderung deutlich einfacher geworden. Trotzdem müssen einige Dinge beachtet werden

Eher unbequem, aber möglich: Arbeiten geht auf Mallorca auch direkt am Strand.

Eher unbequem, aber möglich: Arbeiten geht auf Mallorca auch direkt am Strand. / Freepik

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Klar, kaum jemand setzt sich mit dem Laptop auf Mallorca direkt an den Strand, um zu arbeiten. Aber für viele Mittel- und Nordeuropäer ist die Vorstellung verlockend, ihr Büro zumindest ein paar Wochen oder Monate im Jahr auf die Insel zu verlagern. Seit der Coronapandemie ist mobiles Arbeiten Alltag in vielen Firmen – und dazu passend hat eine Gesetzesänderung in Spanien seit Dezember 2022 deutliche Erleichterungen für EU-Ausländer mit sich gebracht, die eine Zeit lang auf der Insel arbeiten wollen. Antoni Morro, Steuerberater bei der PlattesGroup, erklärt im Gespräch mit der MZ, wie sich die Wunschvorstellung vom zeitweisen Arbeitsplatz am Meer oder auf der Finca steuerlich realisieren lässt.

Zunächst einmal müsse man wissen, schickt Morro voraus, dass die Erleichterungen im meist „Lex Beckham“ genannten Gesetz zur Förderung der Einwanderung von Fachkräften in Spanien vor allem für Festangestellte oder Geschäftsführer von Unternehmen gelten. „Für sie kann es sich mitunter steuerlich sogar lohnen, ein paar Jahre in Spanien zu arbeiten“, erklärt der Experte. Der Clou besteht darin, dass Arbeitnehmer, die etwa in Deutschland fest bei einem Unternehmen angestellt sind und eine Zeit lang in Spanien arbeiten, in dieser Zeit nicht als spanische Steuerresidenten angesehen werden. Lex Beckham macht es möglich.

Steuer-Flatrate von 24 Prozent

Konkret heißt das: Für Vermögenswerte im Ausland und Einkünfte etwa aus Kapitalanlagen werden in Spanien keine Steuern fällig. Lediglich das Gehalt fällt unter die spanische Besteuerung. Und auch hier gibt es gute Nachrichten für digitale Nomaden: Bis zu einem Gehalt von 600.000 Euro werden die Einnahmen pauschal mit 24 Prozent besteuert, einer „Flatrate“ also.

Oberhalb dieser Summe werden 47 Prozent fällig. Das kommt in den meisten Fällen wohl deutlich günstiger als in Deutschland. Vor der Gesetzesänderung war es gar nicht möglich, mit deutschem Arbeitsvertrag in Spanien zu arbeiten.

Vermögensteuer wird nicht fällig

Und noch ein positiver Aspekt aus Sicht von Morro: „Man kann jetzt beispielsweise in Deutschland Unternehmensbeteiligungen halten oder große Vermögenswerte besitzen, fällt aber trotzdem nicht unter die spanische Vermögensteuer.“ Heißt: Auch wer Vermögen im Wert von mehr als 700.000 Euro in Deutschland besitzt, muss dieses nicht in Spanien versteuern – das war bis vergangenes Jahr noch nötig. Übrigens muss auch das sogenannte „Modelo 720“, mit dem Steuerresidenten in Spanien ihr Auslandsvermögen offenlegen müssen, nicht abgegeben werden.

Wie man allerdings mit seiner Steueransässigkeit in Deutschland am besten verfährt, komme auf den Einzelfall ein, sagt Morro. „Es gibt diejenigen, die in Deutschland alles aufgeben und dort nichts mehr an Steuern zahlen.“ Das könnte sich gerade für Deutsche lohnen, die keine großen Vermögenswerte in ihrer Heimat besitzen.

Wegzugsteuer kann teurer kommen als Vermögensteuer

Und dann gibt es diejenigen, für die es sich nicht lohnt, sich in Deutschland abzumelden, weil es dort die sogenannte Wegzugsteuer gibt. Personen, die zu mindestens einem Prozent an einer Gesellschaft beteiligt sind, müssen diese Steuer zahlen, die unter Umständen sehr hoch ausfallen kann. „Manchmal lohnt es sich dann sogar, in Spanien die Vermögensteuer zu zahlen.“

Wer nicht fest angestellt für ein deutsches Unternehmen auf Mallorca tätig sein wird, kann auch unter anderen Voraussetzungen zum Arbeiten auf die Insel kommen. Und zwar als Geschäftsführer einer Gesellschaft in Spanien. Dazu ist es nötig nachzuweisen, dass man eigens wegen dieser Tätigkeit hierherkommt. Auch hier wurde die Lex Beckham deutlich aufgeweicht. „Bisher durfte man maximal 25 Prozent der Anteile an dieser Gesellschaft besitzen, um diesen Posten annehmen zu können. Jetzt sind es sogar bis zu 100 Prozent“, erklärt Morro. Auch in diesem Fall werde man als steuerlicher Nicht-Resident in Spanien behandelt.

Vergünstigungen gelten höchstens sechs Jahre

In beiden Fällen muss allerdings beachtet werden, dass die vergünstigten Bedingungen höchstens knapp sechs Jahre gelten – das Jahr, in dem man zum ersten Mal spanischen Boden betritt sowie ab dann fünf weitere Jahre. Zudem kommen beiden Optionen nur für Personen infrage, die mindestens fünf Jahre zuvor nicht in Spanien Residenten waren.

Im Fall der klassischen digitalen Nomaden, die mit ihrem Laptop gefühlt von Kontinent zu Kontinent reisen, wiegelt Morro ab. „Das ist ein sehr komplexes Thema.“ Lex Beckham und die Steuervorteile fänden in diesen Fällen kaum Anwendung.

So sieht es bei Freelancern aus

Wer selbstständig arbeite und nur ein paar Wochen oder Monate auf Mallorca lebe, sollte sich auf jeden Fall professionelle Beratung holen, in welcher Form er oder sie auf der Insel steuerpflichtig wird, sollte die Steuerresidenz in Deutschland behalten werden. Möglich ist die erweiterte Lex Beckham ohnehin nur für zwei Gruppen von Nicht-Angestellten, wie Morro erklärt – zum einen für Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit auf Mallorca ausüben, und zum anderen für solche, die für ein „aufstrebendes Unternehmen“ arbeiten, also ein Start-up.

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