Mietmarkt Mallorca: Die Reform ist schon wieder einkassiert
Nach einer Abstimmung im spanischen Parlament vom Dienstag (23.1.) gilt wieder die vorherige Regelung
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Zu vermieten. / Foto: Bosch/Archiv
Die Reform auf dem Mietmarkt von Mallorca und im Rest Spaniens war nur von kurzer Dauer. Das Maßnahmenpaket, das der spanische Ministerrat zur Stärkung des Mieterschutzes beschlossen hatte und das am 18. Dezember in Kraft getreten war, ist wieder vom Tisch. Nachdem die Linkspartei Podemos am Dienstag (23.1.) ihre Zustimmung im spanischen Parlament für das Projekt der sozialistischen Minderheitsregierung verweigerte, gilt wieder die vorherige Regelung.
Das neue Regelwerk war gut einen Monat in Kraft. Grund für das jetzige Nein war die Forderung nach einer Mietpreisbremse, die nicht im Paket enthalten war. Die Reform sah unter anderem längere Laufzeiten für Verträge, Limits für Kautionszahlungen und den Schutz vor Zwangsräumungen in sozialen Härtefällen vor. Stattdessen gilt nun wieder das Mietgesetz von 2013.
Konkret heißt das zum Beispiel, dass die Mindestlaufzeit für Mietverträge wieder von fünf auf drei Jahre sinkt. Und verlängerten sich laut dem neuen Regelwerk Mietverträge automatisch um drei Jahre, wenn weder Mieter noch Vermieter kündigten, beträgt die weitere Laufzeit nun wieder lediglich ein Jahr. Auch die Limits für Kautionszahlungen sind wieder aufgehoben. /ff
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