Balearen müssen an frühere Firma von Matthias Kühn 63,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen
Dem noch nicht rechtskräftigen Urteil geht ein jahrzehntelanger Rechtsstreit um den geplatzten Bau von 33 Villen auf einem Hang oberhalb von Port de Sóller voraus
![Beste Lage: Auf dem Grundstück oberhalb von Port de Sóller sollten die 33 Villen entstehen.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/df29a76c-b4ad-488a-bac2-c39a16908003_16-9-discover-aspect-ratio_default_0.jpg)
Beste Lage: Auf dem Grundstück oberhalb von Port de Sóller sollten die 33 Villen entstehen. / Kühn und Partner
MZ
Späte Genugtuung für den mittlerweile insolventen deutschen Immobilienunternehmer Matthias Kühn: Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Balearen-Regierung zu einer Entschädigung von rund 63,5 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt, weil behördliche Entscheidungen den Bau einer bereits genehmigten Siedlung oberhalb von Port de Sóller verhinderten.
Die 2016 ebenso wie andere Firmen der Kühn-Gruppe in Konkurs gegangene Gesellschaft Birdie Son Vida plante auf einem Hang oberhalb von Port de Sóller auf rund 34.000 Quadratmetern 33 Luxusvillen zu bauen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Birdie Son Vida war im Zuge der Insolvenz der Kühn-Gruppe an die spanische "Bad Bank" Sareb gegangen.
Dem Urteil geht ein jahrzehntelanger Rechtsstreit voraus. Kühn hatte das Grundstück für das Muleta II genannte Bauvorhaben im Jahr 1999 erworben. Zum Zeitpunkt des Kaufs war die Fläche als Bauland ausgewiesen. 2008 beschloss die damals von dem Sozialisten Francesc Antich geführte Balearen-Regierung eine Umwidmung: Ein neues Raumordnungsgesetz deklarierte das Gebiet als landschaftlich geschützt und nicht-bebaubar.
2013 wieder genehmigt
Kühn verklagte die Balearen-Regierung und verlangte zunächst einen Schadenersatz von 100 Millionen Euro. Dann willigte die konservative Nachfolge-Regierung 2013 in eine Übereinkunft ein, laut der der ursprünglichen Bebauungsplan von Muleta II wieder genehmigt würde. Kühn zog die Klage zurück, behielt sich aber rechtliche Schritte vor, sollte die Abmachung nicht eingehalten werden.
Birdie Son Vida beantragte die erneute Umwidmung bei der Gemeinde Sóller, die sich jedoch weigerte, die nötigen Genehmigungen für die Bauarbeiten zu erteilen. Ein Raumordnungsgesetz einer erneuten Linksregierung im Jahr 2017 machte den Bau der 33 Villen oberhalb der Bucht von Sóller dann endgültig zunichte.
Der deutsche Immobilienunternehmer verklagte die Balearen-Regierung daraufhin auf rund 65 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen. Dem gaben die Richter nun weitgehend statt. Die Balearen-Regierung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. /pss/ck
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