Deutsche klagen gegen Baulärm im Nobelviertel Son Vida auf Mallorca: Richter stoppt die Arbeiten

Die Arbeiter waren täglich von acht Uhr bis in den späten Nachmittag hinein zugange. 90 Dezibel wurden teilweise überschritten

Diese Bauarbeiten verursachen den heftigen Lärm in Son Vida.

Diese Bauarbeiten verursachen den heftigen Lärm in Son Vida. / J. F. Mestre

J. F. Mestre

Ein Richter in Palma de Mallorca hat die sofortige Einstellung von Bauarbeiten für zwei Luxusimmobilien im Villenviertel Son Vida angeordnet. Der Grund: Die Arbeiten verursachten übermäßigen und unerträglichen Lärm und beeinträchtigten das Leben der Anwohner in einer unverhältnismäßigen Weise. Geklagt hatten zwei deutsche Unternehmer.

Diese leben in der Nachbarschaft der Bauarbeiten in Son Vida und klagten gegen die Stadtverwaltung von Palma, weil diese die Bauarbeiten nicht sofort gestoppt hatte, als klar war, dass die Arbeiten die in der Stadt erlaubte Höchstgrenze für Lärm deutlich überschritten. Die Anwohner stellten nie die Rechtmäßigkeit der Bauarbeiten an sich infrage, sondern prangerten an, dass der Lärmpegel so hoch war, dass es unmöglich war, ein halbwegs normales Leben zu führen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Richters, die noch nicht rechtskräftig ist und am Mittwoch (8.3.) noch nicht vollstreckt wurde, stellt sich gegen die Auffassung der Stadtverwaltung von Palma. Die betroffenen Anwohner hatten im Rathaus ein von einem privaten Sachverständigen erstelltes technisches Gutachten eingereicht, aus dem der Lärmpegel der Arbeiten über einen längeren Zeitraum hervorgeht.

Der Lärm begann um acht Uhr morgens und dauerte bis in den späteren Nachmittag hinein an. Der Sachverständige besuchte die Häuser der Deutschen in dem fraglichen Zeitraum zehnmal und stellte immer denselben Lärmpegel fest.

Ortspolizei kommt zu anderem Schluss

Die Stadt Palma beauftragte daraufhin die Ortspolizei, an unterschiedlichen Tagen insgesamt viermal vor Ort nach den Arbeiten zu schauen. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass die Arbeiten während der erlaubten Zeiten und mit dafür geeigneten Maschinen durchgeführt wurden.

Die Arbeiten waren am Mittwoch (8.3.) noch im Gange.

Die Arbeiten waren am Mittwoch (8.3.) noch im Gange. / J. F. Mestre

Der Richter hingegen kam zur Auffassung, dass der vom Sachverständigen nachgewiesene Lärmpegel die Grundrechte der betroffenen Familien verletzt. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung werde verletzt, da der Lärm so laut ist, dass er in die Wohnungen eindringt.

Kläger wollen keine finanzielle Entschädigung

Auch das Recht auf persönliche und familiäre Privatsphäre sowie die körperliche und moralische Unversehrtheit der beiden Eigentümer, die unter dieser Situation leiden, werde nicht respektiert.

Die beiden Kläger forderten keine finanzielle Entschädigung, sondern verlangen, dass die Bauarbeiten gestoppt werden, bis die Bauträger der Stadtverwaltung eine Lärmstudie vorlegen, die den städtischen Verordnungen über den Lärmpegel entspricht. Sie fordern außerdem, dass der Bauunternehmer verpflichtet wird, die in der Genehmigung festgelegten zeitlichen Beschränkungen einzuhalten.

Richter hält Berichte der Ortspolizei für wertlos

Zwar zog die Stadtverwaltung von Palma den Wert des von den Betroffenen in Auftrag gegebenen Berichts über die Lärmbelästigung infrage, der Richter aber hält ihn für gültig. Mehr noch: Er kritisiert, dass die Stadt Palma nicht ein einziges Mal in den Häusern der Kläger den Lärmpegel gemessen hat. Deshalb sind für den Richter die Berichte der Ortspolizei wertlos, die keine Unregelmäßigkeiten bei den Bauarbeiten festgestellt hat.

Der Sachverständige hatte nämlich festgestellt, dass der Lärmpegel in der Nähe der Häuser gelegentlich 90 Dezibel überstieg. Ab etwa 80 Dezibel gilt Lärm nach Auffassung von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten als laut, ab 85 Dezibel könne das menschliche Ohr irreparablen Schaden nehmen, heißt es etwa auf der Website ihre-hoerexperten.de. 90 Dezibel entsprächen einem Türknallen oder einem Kammerkonzert. /jk

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