Chaos bei der Umsetzung des Fahrverbots für private Pkw auf der Formentor-Halbinsel, einem der wichtigsten Ausflugsziele auf Mallorca. Gleich am ersten Tag (15.6.) haben die Behörden eine Ausnahme hinzugefügt, die in keiner der bisherigen Verlautbarungen und Veröffentlichungen auch nur angedeutet war: Wer an der Aussichtsplattform, am Strand oder am Leuchtturm in Kiosken und Cafeterias Geld ausgibt, wird von dem Bußgeld befreit.

Ein entsprechendes Rundschreiben der Gemeinde Pollença sowie die Anweisungen der Verkehrsbehörde DGT bestätigte der Inselrat von Mallorca am Dienstag mit einer Aktualisierung der eigens freigeschalteten Formentor-Website. In der deutschen Version war das am Mittwochmorgen nur zu erahnen, die spanische Fassung hingegen ist unmissverständlich.

Demnach können Besucher, die trotz Fahrverbots zwischen 10 und 19 Uhr die Halbinsel erkunden, innerhalb von drei Tagen die Quittung ihrer Ausgaben für Essen und Getränke einreichen, um nicht belangt zu werden. Dafür reiche es, die Rechnungen mitsamt Name und Ausweisnummer an eine E-Mail-Adresse der Verkehrsbehörde zu schicken: formentor@dgt.es. Die dortigen Mitarbeiter müssen demnach diese Besucher und ihre Fahrzeuge aus der ihnen vorliegenden Liste jener Pkw entfernen, deren Kennzeichen von einer auf der Zufahrt zur Halbinsel postierten Kamera erfasst wurden.

Wie sich ebenfalls gleich am ersten Tag des Fahrverbots herausstellte, werden die Autofahrer an der Zufahrt zur Halbinsel in Port de Pollença nicht von der Weiterfahrt abgehalten, sondern von Mitarbeitern des Inselrats nur auf die neuen Bestimmungen hingewiesen. Bei Zuwiderhandlung sind Bußgelder von 200 Euro vorgesehen. Viele Besucher machten am Dienstag daraufhin kehrt oder nahmen das Busangebot wahr.

Ob das mit dem Freikaufen klappt? Ob es dafür bei der E-Mail nicht auch das Kennzeichen bräuchte? Weitere Änderungen der Bestimmungen, die das Chaos komplett machen, dürften unumgänglich sein.

Einen Fahrplan mit den Abfahrtzeiten der Busse und weitere Informationen finden Sie hier.