Tödlicher Arbeitsunfall auf dem Flughafen Mallorca: Nun stehen die Chefs vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Die drei verurteilten Männer vor Gericht.

Die drei verurteilten Männer vor Gericht. / Marina

Lorenzo Marina

Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag (1.12.) je zwei Jahre Haft für drei Männer gefordert, die wegen nachlässigem Handelns einen tödlichen Unfall auf dem Flughafen Mallorca herbeigeführt haben soll. Ein Arbeitsinspektor hatte gravierende Sicherheitsmängel auf der Baustelle festgestellt.

Zu dem Unfall kam es am 24. Januar 2019. Ein 52-jähriger Elektriker stürzte damals in den Tod. Er sollte gemeinsam mit einem Kollegen Kabelkanäle erneuern. Den Auftrag hatte einer der nun Angeklagten gegeben. Die Kabelstränge befanden sich im Bereich der Gepäckabholung in einer Höhe von 1,90 Meter. Um heranzukommen, mussten die Elektriker auf die Gepäckbänder klettern, neben denen es fünf Meter in die Tiefe ins unterliegende Stockwerk ging.

Als der 52-Jährige mit einem Akkuschrauber hantierte, verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Der Aufprall sorgte dafür, dass er noch am Unfallort verstarb.

Keine Sicherheitsmaßnahmen

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Tod mit einfachen Sicherheitsmaßnahmen hätte verhindert werden können. Darunter fallen ein sicheres Arbeitsgerüst, eine Sicherungsleine samt Geschirr für den Arbeiter und Haken, an denen diese befestigt werden kann. Zudem hätte man auch einfach den Sturz mit einem Geländer verhindern können. Kritisch wird ebenfalls betrachtet, dass es keine Hinweisschilder gab, die das Klettern auf die Gepäckbänder untersagen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend um den Schutz der Arbeiter gekümmert zu haben. So wurde der Arbeitsort wohl kurzfristig geändert, ohne die Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.

Die Familie des Verstorbenen ist mittlerweile als Kläger ausgeschieden. Die Versicherung hat für den Unfall 142.793,90 Euro gezahlt. Selbst wenn das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft zustimmt, droht den Männern keine Haft. Strafen bis zu zwei Jahren werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. /rp