Gericht verurteilt Mörder von Cales de Mallorca zu 15 Jahren Haft
Dabei handelt es sich um die Mindeststrafe

Der Angeklagte Cristian N. R. (re.) im Gerichtssaal in Palma. | FOTO: B. RAMON / marcos ollés
Xavier Peris, Marcos Ollés
Ein Gericht in Palma de Mallorca hat am Donnerstag (2.3.) einen 22-jährigen Mann wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Cristian N. R. muss zudem an die Familie des Opfers 85.000 Euro Entschädigung zahlen.
Der Verurteilte hatte im Juli 2021 in Cales de Mallorca einem 28-jährigen Marokkaner mit dem Ellenbogen ins Gesicht geschlagen, ohne dass sein Gegenüber eine Chance auf eine Verteidigung hatte. Das Opfer fiel zu Boden. Im Anschluss trat der Täter ihm noch auf den Kopf.
Bei der Attacke hatte der Marokkaner so schwere Verletzungen im Gesicht und am Kopf erlitten, dass er ins Krankenhaus Son Espases nach Palma eingeliefert werden musste. Dort starb der junge Mann vier Monate später.
Mindeststrafe für Mord
Die Verteidigung des Angreifers konnte nicht nachweisen, dass der Täter zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand. Dass Cristian N. R. jedoch stark abhängig nach Rauschmitteln ist, wertete das Gericht für strafmildernd und sprach die Mindeststrafe für einen Mord aus.
Bei dem Tatmotiv dürfte es sich um Eifersucht gehandelt haben. Das Opfer war der Ex-Freund der Freundin des Täters. Die Verteidigung behauptet zwar, dass Cristian N. R. davon keine Kenntnisse hatte, das Gericht sah es aber anders.
Eine Gerichtsmedizinerin hatte der Version des Angeklagten deutlich widersprochen. Dieser hatte zum Prozessauftakt zwar einen Schlag mit dem Ellenbogen zugegeben, allerdings von einem „unabsichtlichen“ Stoß gesprochen. Er habe sich lediglich gegen einen Angriff verteidigen wollen.
Zahlreiche Schädelbrüche
Um solch schwerwiegende Verletzungen im Gesicht und die zahlreichen Schädelbrüche hervorzurufen, seien mindestens zwei direkte Schläge nötig, sagte die Gerichtsmedizinerin. Sie sprach von einer „gewalttätigen Aggression“. Der Angeklagte Cristian N. R. hatte tags zuvor ausgesagt, er habe zwar dem Opfer einen Schlag verpasst, allerdings aus Notwehr, weil dieser ihn von hinten gewürgt habe. Er habe nicht gesehen, wohin sein Stoß mit dem Ellenbogen treffe./rp
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