Prozess gegen Cursach-Ermittler auf Mallorca: Gericht schränkt die Beweismittel ein

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat der Verteidigung von Penalva und Subirán in Teilen Recht gegeben. Zum Prozess gegen die ehemaligen Ermittler kommt es trotzdem

Der ehemalige Richter Manuel Penalva (re.) und der ehemalige Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán.

Der ehemalige Richter Manuel Penalva (re.) und der ehemalige Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán. / B. RAMON

Marcos Ollés

Der Prozess gegen die Cursach-Ermittler findet trotz der Bitte der Verteidigung um Freispruch statt. Allerdings erklärte der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) am Dienstag (20.6.) noch vor Beginn der mündlichen Verhandlungen einen Teil der Beweise für ungültig.

Dem ehemaligen Ermittlungsrichter Manuel Penalva, dem früheren Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán und vier Polizeibeamten - ehemalige Mitglieder der Anti-Geldwäsche-Einheit - werden Straftaten wie Geheimnisverrat, unrechtmäßige Festnahme, Behinderung der Justiz und Verleitung zu Falschaussagen zur Last gelegt. Es geht dabei um Haftforderungen von zusammengerechnet 576 Jahren. Die Ermittler hatten den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach beschuldigt, ein Geflecht aus unternehmerischer, politischer und polizeilicher Korruption gesponnen zu haben. Die rabiaten und mutmaßlich illegalen Methoden der Ermittler, ihm das nachzuweisen, hatten letztlich keinen Erfolg: 2022 zog die Staatsanwaltschaft noch vor Prozessbeginn einen Großteil der Anklage zurück, das Gericht sprach Cursach frei. Seit Anfang Juni stehen die Ermittler selbst vor Gericht.

Streit um die WhatsApp-Gruppe

Noch vor der Hauptverhandlung war es zum Streit gekommen. Die Anklage basiere auf Beweismitteln, die für nichtig erklärt werden müssten, weil sie illegal erhalten wurden, so die Anwälte der Angeklagten. Dabei geht es der Verteidigung vor allem um die Aussagen ihrer Mandanten in einer WhatsApp-Gruppe. Richter, Staatsanwalt und Polizisten hatten sich darin über die Ermittlungen gegen den Nachtleben-Magnaten Cursach ausgetauscht.

Bartolomé Cursach in Begleitung seiner Frau nach dem Freispruch und faktischen Prozessende am 30.11.2002 vor dem Gerichtsgebäude in Palma de Mallorca.

Bartolomé Cursach in Begleitung seiner Frau nach dem Freispruch und faktischen Prozessende am 30.11.2002 vor dem Gerichtsgebäude in Palma de Mallorca. / B. Ramon

Diese WhatsApp-Gruppe wollte die Verteidigung komplett als Beweismittel für ungültig erklären. Das Argument der Anwälte: Auf die Existenz dieses Nachrichtenaustausches seien die Ermittler erst über das Ausspionieren und die Beschlagnahmung der Handys zweier Journalisten gestoßen, die über Details der unter Untersuchungsgeheimnis stehenden Ermittlungen berichtet hatten. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hatte die Beschlagnahmung später für illegal erklärt, weil sie gegen den in der Pressefreiheit garantierten Informantenschutz verstieß.

"Beweise unter Verletzung von Grundrechten erlangt"

Der TSJB hat der Verteidigung in Teilen recht gegeben. Der Chat darf nicht verwendet werden, um den Geheimnisverrat an die Journalisten nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts stehen diese Beweise in direktem Zusammenhang mit der Bespitzelung der Journalisten und wurden "unter Verletzung ihrer Grundrechte erlangt". Die Anklage muss also die Weitergabe von Information an Journalisten während des Prozesses mit anderen Mitteln nachweisen.

Für die übrigen Anklagepunkte darf die WhatsApp-Gruppe während der Verhandlungen angebracht werden. Der TSJB will erst nach der mündlichen Verhandlung entscheiden, ob diese Nachrichten als Zufallsfund angesehen werden können und damit gültig sind oder nicht.

Ein weiterer Hinweis erfolgte an die Nebenkläger: Das Gericht wies am Dienstag darauf hin, dass Privatpersonen nur für Tatsachen anklagen können, durch die sie direkt geschädigt wurden. Cursach und etwa 16 weitere Angeklagte - Polizeibeamte, Geschäftsleute und Beamte -, die während der Ermittlungen festgenommen oder inhaftiert und freigesprochen wurden, sind ebenfalls Kläger in diesem Fall. Ihre Strafanträge sind geringer als die der Staatsanwaltschaft, aber einige von ihnen fordern Entschädigungen in Millionenhöhe und machen geltend, unter erheblichen psychischen Folgen zu leiden.