Ziege sprang auf ein Auto: Inselrat auf Mallorca muss Schadenersatz zahlen

Wegen des Vorfalls auf der Autobahn von Andratx im Jahr 2017 hat ein Gericht in Palma jetzt ein Urteil verhängt

Polizisten und Helfer versuchen, eine Ziege auf einer Straße von Mallorca einzufangen.

Polizisten und Helfer versuchen, eine Ziege auf einer Straße von Mallorca einzufangen. / DM

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat den Inselrat zu einer Schadenersatzzahlung für einen Verkehrsunfall verurteilt, der von zwei ausgebrochenen Ziegen verursacht wurde. Der Zwischenfall ereignete sich am 21. August 2017 auf der Autobahn MA-1 zwischen Palma und Andratx, auf Höhe von Cala Figuera.

Gegen 20 Uhr stürmten zwei Ziegen von einem an die Autobahn angrenzenden Grundstück auf die Straße. Eines der Tiere stieß sofort gegen ein Fahrzeug, das andere überquerte die Straße, sprang vom Mittelstreifen auf ein fahrendes Auto und verursachte dabei erheblichen Schaden.

Der Fahrer wird mit 1.881 Euro entschädigt

Der Inselrat auf Mallorca muss nun 1.881 Euro an den Eigentümer eines der Autos zahlen. Wie das Gericht betonte, sei bereits Stunden vor dem Unfall mehrfach vor der Anwesenheit von Tieren auf dieser Straße gewarnt worden, ohne dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden wären.

Die Haftpflichtklage hatte der Fahrer eingereicht, dem die Ziege auf das Auto gesprungen war. Der für die Straße zuständige Inselrat sollte ihm den Schaden an seinem Auto, einem Skoda Superb, ersetzen. Zunächst hatte der Geschädigte mit seinem Anliegen keinen Erfolg, gab jedoch nicht auf und reichte eine verwaltungsrechtliche Klage auf finanzielle Entschädigung ein.

Darin machte er geltend, dass die Ziegen auf die Straße gelangen konnten, weil "die Autobahn nicht gewartet und nicht gesichert war, um ein solches Eindringen zu verhindern". Auch gebe es auf dieser Strecke keine Schilder, die vor der Gefahr warnten.

Der Inselrat sah sich nicht verantwortlich

Der Inselrat bestritt seine Verantwortung für den Unfall und argumentierte, dass es sich um eine Straße in einem Berggebiet handele, wo es möglich sei, dass Ziegen in freier Wildbahn lebten. Er wies einen Teil der Verantwortung dem Fahrer selbst zu, der seiner Meinung nach "die entsprechenden Sorgfaltsmaßnahmen hätte ergreifen müssen". Die Institution fügte hinzu, dass die Zufahrten zur Autobahn an den Stellen, an denen Fahrzeuge einfahren müssen, nicht eingezäunt werden können.

Zudem erklärte der Inselrat, dass eine Stunde vor dem Unfall über die Notrufnummer 112 ein Hinweis auf zwei Ziegen auf derselben Straße eingegangen sei, dass aber die Wartungsarbeiter, die vor Ort eintrafen, die Ziegen nicht gefunden hätten und daher wieder gegangen seien.

Die Richterin gibt dem Geschädigten Recht

In ihrem Urteil gibt die Richterin Sonia Martín dem Fahrer Recht. Sie sieht es als erwiesen an, dass es sich entgegen den Behauptungen des Inselrats nicht um eine Straße handelt, die durch eine bergige Gegend führt, sondern um eine Autobahn, auf der es "nicht vorhersehbar ist, dass Tiere eindringen".

Auch gebe es keine entsprechenden Schilder, "so dass der Fahrer darauf vertraut, dass so etwas nicht passieren wird". Die Richterin hält es auch für eine "anormale Arbeitsweise der Verwaltung", dass nach der ersten Warnung nicht mit größerer Beharrlichkeit versucht worden sei, die Tiere zu finden, "um ein mehr als offensichtliches Risiko zu vermeiden." /bro