Antrag auf Haftentlassung abgelehnt: Mallorcas Drogenbaronin La Paca bleibt im Knast

Die Matriarchin war 2022 im Rahmen einer Razzia festgenommen worden. Das wird bis heute als Vertrauensbruch gewertet

Francisca Cortés nach ihrer Festnahme im Jahr 2022.

Francisca Cortés nach ihrer Festnahme im Jahr 2022. / Manu Mielniezuk

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Mallorcas berühmte Drogenbaronin Francisca Cortés, besser bekannt als "La Paca", wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Ein entsprechender Erlass des für diese Fragen zuständigen Gremiums des Gefängnisses ist nun vom Landgericht bestätigt worden.

Grund dafür ist eine Festnahme wegen mutmaßlichen Drogenhandels im März 2022. Damals war Cortés Freigängerin, musste nur zum Schlafen ins Gefängnis. Die einst mächtigste Frau des sogenannten Drogendorfes Son Banya ging bei einer Razzia ins Netz. Bei der Durchsuchung eines Hauses in s'Hostalot fanden die Beamten Marihuana und 15.000 Euro in bar.

La Paca beteuert ihre Unschuld

Cortés beteuert seit jeher ihre Unschuld. Das Haus gehöre ihrer Schwiegertochter, das Bargeld ihrer Schwester. Der Untersuchungsrichter ließ das nicht durchgehen und ordnete die Rückkehr in den geschlossenen Vollzug an.

Cortés argumentierte in ihrem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, dass die Beweise im Rahmen der Festnahme nicht ausreichten, um den Verbleib im Gefängnis zu rechtfertigen. Zudem sitze sie seit bereits 15 Jahren im Gefängnis, gehe jeglichen Konflikten aus dem Weg und pflege ein gutes Verhältnis zu den anderen Inhaftierten. Des weiteren habe sie in den vergangenen Jahren über 60 Mal Freigang bekommen, ohne dass es je zu Zwischenfällen gekommen wäre. Doch die Gefängnisleitung sah das Vertrauen zu der Matriarchin seit der Festnahme als gebrochen an. Dem schloss sich nun das Landgericht an.

Strafen bis 2028

Francisca Cortés leitete über Jahre den größten Drogenclan in Son Banya. In den Jahren 2009, 2014 und 2019 wurde sie ihm Rahmen von drei Prozessen wegen verschiedener Delikte zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Dem derzeitigen Stand nach kann sie im Laufe des Jahres darauf hoffen, wieder in den freien Vollzug zu gelangen. Danach wird sie sich immer noch bewähren müssen. Ihre Gefängnisstrafe gilt noch bis 2028.

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