Nach schwerem Unfall in Palma: Ortspolizisten droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Der Unfall hatte sich im Juni 2022 am Passeig Sagrera ereignet. Ein Mann kam ums Leben, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt

Ermittler der Guardia Civil am Unfallort im Juni 2022.

Ermittler der Guardia Civil am Unfallort im Juni 2022. / DM

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Der Ortspolizist, der im Juni 2022 drei Menschen auf dem Passeig Sagrera am Hafen von Palma überfuhr, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca". Laut der Anklageschrift fuhr der Beamte mit "offensichtlicher Rücksichtslosigkeit", "ohne die erforderliche Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten" und mit einer "offensichtlich überhöhten und unangemessenen" Geschwindigkeit.

Der Unfallhergang

Der Unfall hatte sich am 2. Juni 2022 gegen 0.36 Uhr ereignet. Ein Polizeiauto beschleunigte auf dem Passeig Sagrera und überfuhr drei Passanten. Dabei handelte es sich um zwei Mitarbeiter eines Restaurants in der Gegend, die gerade Feierabend gemacht hatte, sowie eine Freundin der beiden, die sie begleitete. Einer der Männer, ein 36-jähriger Italiener, starb im Krankenhaus. Die beiden anderen wurden schwer verletzt. Nach dem Unfall hatte es widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben.

Nach Ansicht des Ermittlungsrichters sei unbestritten, dass das Auto mit 50 bis 87 Km/h unterwegs war. Erlaubt sind auf dem Passeig Sagrera 20 Km/h. Der Fahrer habe nur das Blaulicht angehabt, nicht aber das Martinshorn erklingen lassen. Er sei unaufmerksam gewesen und habe daraufhin die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Dadurch gelangte es auf den Bürgersteig, wo sich die drei Fußgänger befanden.

Der Ermittlungsrichter kommt zum Schluss, dass die erwartbaren Anforderungen an einen erfahrenen Polizisten, der zudem ein offizielles Fahrzeug bedient, höher sind als bei einem durchschnittlichen Bürger. Der Umstand, dass die verschiedenen Gutachten zu unterschiedlichen Schlüssen über die Geschwindigkeit kämen, habe keine große Rolle spielt, da das Fahrzeug in jedem Fall deutlich zu schnell unterwegs war.

Die Argumentation des Fahrers, dass das Auto weggerutscht sei, weil der Asphalt aufgrund von Sprinkleranlagen nass war, ließ der Richter nicht gelten. "Sowohl die Augenzeugen, die Bilder der Überwachungskameras als auch die Gutachten von Guardia Civil und Ortspolizei belegen, dass die Straße zum Zeitpunkt des Unfalls trocken war."

Staatsanwaltschaft widerspricht

Für den Tatbestand der fahrlässigen Tötung könnten dem Beamten bis zu vier Jahre Gefängnis drohen. Die ebenfalls ermittelnde Staatsanwaltschaft kommt derweil zu einem anderen Schluss und hat Berufung gegen die Anklageschrift des Ermittlungsrichters eingelegt. Demnach handele es sich bei dem Vorfall um ein leichtes Vergehen, das höchstens eine Geldstrafe nach sich ziehen sollte. Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeit des Wagens nicht ausreichend hoch war, um als Straftat zu gelten. Die Streife befand sich demnach auf dem Weg, um in einem Fall von häuslicher Gewalt zu intervenieren. Aus diesem Grund sei sie von "bestimmten Verkehrsregeln ausgenommen" gewesen.

Die Familie des verstorbenen Italieners, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten, widerspricht der Darstellung der Staatsanwaltschaft und unterstützt die Darstellung des Ermittlungsrichters. Das Landgericht wird sich in den kommenden Wochen mit dem Fall befassen.

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