Das Viertel Santa Catalina in Palma de Mallorca hat einen eigenen Charme, der neben den Einheimischen auch viele Urlauber und Investoren anlockt. Und diesen Charme will die Stadtverwaltung von Palma bewahren. Deshalb hat sie nun einen eigenen Raumordnungsplan für den Stadtteil vorgestellt. Die zuständige Stadträtin Neus Truyol erklärte bei der Präsentation am Mittwoch (20.10.) die Einzelheiten. Demnach kommen neue Bauvorschriften auf Investoren und Bauherren zu. Künftig sollen im Viertel nur noch maximal drei Stockwerke gebaut werden: das Erdgeschoss plus zwei Etagen. Ausnahmen davon darf es lediglich an der Plaça Progrés und im Carrer Caro geben, weil hier die Straßen etwas breiter sind.

In Zukunft sollen auch 41 historische Fassaden gesondert geschützt werden. Hier dürfen die Eigentümer nur minimale Veränderungen durchführen, ein Abriss ist verboten. Weitere acht komplette Gebäude werden in den Katalog schützenswerter Bauten der Stadt aufgenommen, womit es dann in Santa Catalina 13 Immobilien dieser Art geben wird. Neue Regelungen gibt es auch im Hinblick auf die Baumaterialien, die in Zukunft im Viertel benutzt werden dürfen. Diese müssen in die Linie der bisher benutzten Baustoffe im Viertel passen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist eine deutliche Verkehrsberuhigung in den kleineren Straßen. In Zukunft werden Autofahrer lediglich in wenigen Straßen unterwegs sein dürfen, wenn sie nicht Anwohner in Santa Catalina sind. Für den Durchgangsverkehr geöffnet bleiben demnach nur die Straßen Espartero, Comte de Barcelona, Son Dameto, Cervantes, Caro, Villalonga, Cardenal Despuig und Cabrit i Bassa. Alle anderen Straßen sind nur noch für Anwohner, Lieferwagen und Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen geöffnet.

Geändert wird auch die Verkehrsführung an der Plaça Progrés, wo bisher die Autos auf einer vierspurigen Straße mitten über den Platz donnern. Nach einem Umbau wird die Straße Comte de Barcelona dann am Rand des Platzes verlaufen, in der Mitte gibt es Platz für Bänke, Grünflächen und einen Spielplatz. Die Bäume, die auf dem Platz stehen, sollen geschützt werden. Unter dem Platz ist eine Tiefgarage geplant. Ein weiteres unterirdisches Parkhaus ist für die Ecke Carrer Industria/Carrer Monterrey vorgesehen.

Neu ist auch, dass künftig im gesamten Viertel die Maßgabe gilt, dass im Umkreis von 50 Metern nur maximal drei Bars oder Restaurants genehmigt werden dürfen, auf einer Geraden - etwa auf derselben Straßenseite - dürfen es nur drei auf 100 Metern sein. Diese Regel gilt für die gesamte Stadt Palma, wenn der neue Raumordnungsplan in Kraft tritt. Der Plan für Santa Catalina soll am 28. Oktober im Stadtrat verabschiedet werden. /jk