Leser fragen die MZ - Barbara Pohle antwortet
Diese Woche: Mandelbäume, Impfpass und Müllgebühren
![Barbara Pohle weiß Ihre Fragen zu beantworten.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/d95bc1ae-2b1b-4b45-8805-48b9aaba5978_16-9-discover-aspect-ratio_default_0_x1199y1227.jpg)
Barbara Pohle weiß Ihre Fragen zu beantworten. / Nele Bendgens
Wir planen unseren Urlaub im kommenden Jahr auf der Insel. Wie können wir herausfinden, ob die Ferienwohnung legal angemeldet ist? (Sybille T., per E-Mail)
Private Ferienunterkünfte müssen als Identifizierung die sogenannte EDV und eine vierstellige Nummer angeben. Unter dieser Nummer oder auch mit dem Namen der Unterkunft bekommen Sie Auskunft, und zwar mittels der offiziellen App „Ferienvermietungscheck Mallorca“. Diese können Sie einfach für Android oder IOS herunterladen. Die mehrsprachige Anwendung gibt Auskunft über alle privat vermieteten Unterkünfte auf der Insel.
Wir besitzen ein paar Mandelbäume, die sich durch den Regen gut erholt haben. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sie zu schneiden? (Kai K., per E-Mail)
Wie alle anderen Steinobstbäume auch, bekommt dem Mandelbaum der Beschnitt am besten, wenn alle Früchte abgeerntet sind und die Blüte noch nicht begonnen hat. Manche Landwirte werden zum Teil erst tätig, wenn die Mandelblüte schon begonnen hat. Das ist aber eigentlich zu spät.
Kann ich mit meinem gelben Impfpass in Spanien einreisen und mir dort die digitale Bestätigung ausstellen lassen? (Doris O., per E-Mail)
Ohne QR-Code wird es schwierig sein, in den Flieger nach Spanien einzusteigen. Selbst wenn Ihnen dies gelingen sollte, wäre es trotzdem nicht möglich, hier den digitalen Impfpass zu bekommen. Er wird nur an Personen ausgegeben, die im spanischen Gesundheitswesen als geimpft erfasst sind.
Nach welchen Kriterien berechnet die Gemeinde die Müllgebühren, die kürzlich von meinem Konto abgebucht worden sind? (Peter R., per E-Mail)
Die Berechnung der Kosten für die Müllabfuhr unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Eine Option ist, die Rechnung für jedes Haus oder jede Wohnung auszustellen, die über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt. Eine andere nimmt die Länge der Fassade als Berechnungsgrundlage.
Leser fragen die MZ E-Mail: leserfragen@mallorcazeitung.es
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