Die Einwohner von Calvià auf Mallorca können sich Miethilfen und Zuschüsse für Sanierungen sichern

Wie Residenten der Gemeinde Calvià die Hilfen seit Kurzem beantragen können

Simone Werner

Simone Werner

Seit Freitag (10.11.) können Bewohner der Gemeinde Calvià Zuschüsse für die Miete und die Sanierung von Gebäuden sowie die Beseitigung baulicher Hindernisse beantragen. Für die Miethilfen stellt das Rathaus der Gemeinde 716.000 Euro zur Verfügung, die Renovierungshilfen kosten die Kommune 162.820 Euro. Für die Beantragung haben Bewohner ab dem Stichdatum einen Monat lang Zeit. Sie können dafür persönlich beim Rathaus vorstellig werden oder die Zuschüsse online (calvia.com) beantragen. Die Verantwortlichen im Rathaus haben dann sechs Monate Zeit. Spätestens dann sollen die Namen der Bewohner, die von den Hilfen Gebrauch machen dürfen, auf der Website bekannt gegeben werden.

Miethilfen

Das Rathaus unterstützt Bewohner mit 40 Prozent ihrer monatlichen Mietkosten, wobei die jährliche Obergrenze 3.960 Euro nicht überschreiten darf. Der genaue Betrag, den jeder Bewohner letztlich bekommt, wird auf Grundlage der Miete für den Monat September berechnet. Maximal über einen Zeitraum von zwölf Monaten, der zwischen dem 1. September 2023 und dem 31. August 2024 liegen muss, kann das Rathaus Bewohnern die Hilfe auszahlen.

Bei der Vergabe der Zuschüsse werden folgende Aspekte berücksichtigt: Gesamteinkommen der Lebensgemeinschaft, Anzahl der Kinder unter 18 Jahren sowie der Personen mit Behinderung, die auf Betreuung angewiesen sind. Auch Opfer häuslicher Gewalt werden bevorzugt berücksichtigt. Bewohner, die nur einen Saison-Vertrag haben, dürfen sich nur bewerben, sofern dieser verlängert wurde und die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt. Mehr Informationen gibt es hier.

Zuschüsse für Gebäude-Sanierungen

Die Sanierung von Gebäuden und Wohnungen oder die Beseitigung baulicher Barrieren bezuschusst die Gemeinde mit 25 Prozent der Kosten für die Bauarbeiten, wobei der Höchstbetrag bei 9.000 Euro pro Gebäude (im Falle von gemeinschaftlichen Elementen) und 6.000 Euro (bei der Anpassung und Beseitigung baulicher Hindernisse) liegt.

Die Bauarbeiten dürfen sich maximal über zwölf Monate erstrecken. Antragsteller können Wohnungsbesitzer, Mieter oder auch Hausgemeinschaften sein. Die Umbauarbeiten können etwa das bauliche Fundament, Dächer oder Fassaden betreffen. Auch Arbeiten an gemeinschaftlichen Vorrichtungen – etwa zur Anpassung an die geltenden Vorschriften für Abwasserentsorgung, Strom oder den Bereich Telekommunikation – werden bezuschusst. Mehr Informationen gibt es hier.