Der zum spanischen Nationalfeiertag am 12. Oktober in Inca auf Mallorca veranstaltete Stierkampf hat ein rechtliches Nachspiel. Die Stadtverwaltung erhebt ein Bußgeld von 7.000 Euro, weil die Organisatoren weder Tiere noch Stierkämpfer einer Doping-Kontrolle unterzogen worden waren. Die Kontrollen sind im balearischen Tierschutzgesetz vorgeschrieben. Der Strafbescheid wurde sowohl dem Stierkämpfer Jose Barceló alias "Campanilla" zugestellt, der 6.000 Euro zahlen soll, als auch der Leiterin des Festivals, die mit 1.000 Euro bestraft wird..

Beide Betroffenen legten Beschwerde gegen das Bußgeld ein. Der Stierkämpfer argumentiert, dass das Bußgeld von einer Stelle verhängt wurde - der städtischen Bauaufsicht -, die nicht für ihn zuständig sei. Außerdem habe es sich nicht um einen gewöhnlichen Stierkampf, sondern um ein Festival gehandelt, für das eigene Regeln gelten, die in dem Tierschutzgesetz gar nicht gelistet seien. Wenn man ihn schon bestrafen wolle, sollte man das Bußgeld zumindest von 6.000 auf 1.000 Euro reduzieren, weil es sich nicht um einen absichtlichen Verstoß gehandelt habe.

Die Leiterin des Festivals argumentiert, dass die Doping-Kontrolle auch deshalb nicht durchgeführt worden sei, "weil der Ort nicht die Bedingungen dafür erfüllt" und weil das balearische Tierschutzgesetz "die Vorschriften für die Tests nicht ausführt".

Das Rathaus prüft unterdessen, ob es nicht noch weitere Gründe gibt, Bußgelder zu verhängen. Schließlich gebe es auch Hinweise darauf, dass sich Minderjährige im Publikum befunden hätten, was auf eine schlampige Einlasskontrolle schließen lasse. /tg