Hoteliers von Mallorca fordern acht Jahre Gefängnis für Rädelsführer der Durchfallmasche

Den Angeklagten wird vorgeworfen, britische Urlauber im großen Stil zum Betrug an Reiseveranstaltern verleitet zu haben

Die Hauptangeklagte der Durchfall-Masche, Laura Cameron.

Die Hauptangeklagte der Durchfall-Masche, Laura Cameron. / Manu Mielniezuk

Der mallorquinische Hoteliersverband Fehm fordert acht Jahre Gefängnis für die Rädelsführerin der sogenannten Durchfall-Masche, Laura Cameron. Die britische Staatsbürgerin wird gemeinsam mit ihrem Bruder sowie sechs weiteren Angeklagten vorgeworfen, Urlauber aus ihrer Heimat im großen Stil zum Betrug angestiftet zu haben.

Die Hoteliers treten gemeinsam mit der Hotelkette MAC Hotels in dem Prozess, der vor dem Landgericht in Palma stattfinden soll, als Nebenkläger auf. Wann die mündliche Verhandlung beginnt, steht noch nicht fest. Neben der Haftstrafe fordern die Hoteliers eine Entschädigung in Höhe von über zwei Millionen Euro.

Carolina Ruiz, die von MAC Hotels beauftragte Anwältin, möchte zudem erreichen, dass die Angeklagten sich in den kommenden 15 Jahren nicht im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Tourismus betätigen können. Nach der Vorstellung des Anwalts Jaime Campaner, der die Fehm vertritt, sollen die Beschuldigten fünf Jahre der Urlaubsgegenden in Alcúdia und Calvià verwiesen werden.

So funktionierte die Masche

Die Durchfall-Masche war vor allem in den Jahren 2016 und 2017 angewandt worden. Die Angeklagten nutzten dabei eine lasche Regulierung im britischen Verbraucherrecht aus. Demnach reichte das Vorweisen einer Quittung über den Kauf eines Durchfallmedikaments aus, um anschließend Regressforderungen wegen einer Lebensmittelvergiftung in einem All-inclusive-Hotel zu stellen. Die Reiseveranstalter ließen sich das Geld anschließend von den Hotels auf Mallorca zurückerstatten.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Urlauber in der Nähe von All-Inclusive-Hotels gezielt angesprochen und sie auf diese Möglichkeit des Betrugs hingewiesen zu haben. Sie versprachen quasi einen "Gratis-Urlaub", da ein Großteil der bezahlten Summe zurückerstattet wurde. Die Forderungen wurden über Anwaltskanzleien in Großbritannien abgewickelt. Die Angeklagten erhielten für ihre Dienste eine Provision. Neben Mallorca wurde die Masche auch an der Costa del Sol und auf den Kanaren angewendet. /pss/tg

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