Hotel verwendete Foto von Mallorca-Urlauber ohne Genehmigung: 15.000 Euro Strafe
Der Fall hatte sich in Cala Millor zugetragen
![Ein Urlauber an einer Hotel-Rezeption.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/3dbdafdd-8700-47be-a00f-dc7677e47f86_16-9-discover-aspect-ratio_default_0.jpg)
Ein Urlauber an einer Hotel-Rezeption. / DM
Ein Hotel in Cala Millor muss einem niederländischen Mallorca-Urlauber eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zahlen. Der Oberste Gerichtshof Spaniens sah es als erwiesen an, dass das Gästehaus einen schweren Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen begangen hatte.
Demnach wurde der Ausweis des Urlaubers bei der Ankunft im Hotel gescannt. Das entspricht dem üblichen Prozedere. Die Daten werden an die relevanten Sicherheitsbehörden weitergeleitet, die prüfen, ob die Gäste des Hotels polizeilich gesucht werden. Aber: Diese Daten dürfen vom Hotel für keine anderen Zwecke verwendet werden.
Das ist geschehen
In Cala Millor sah man das offenbar anders. Hier wurde das Foto des Urlaubers im System gespeichert. Immer, wenn er beispielsweise ein Getränk bestellte und seine Zimmernummer durchgab, um es auf die Rechnung schreiben zu lassen, erschien auf den Tablets der Kellner sein Bild.
Das Hotel argumentierte, man wolle dadurch Betrugsfälle verhindern, in denen Urlauber die Speisen und Getränke auf eine andere Zimmernummer notieren lassen. Der Oberste Gerichtshof ließ diese Begründung nicht zu. Für die Verwendung des Fotos hätte man das Einverständnis des Gastes einholen müssen. Dies sei aber nie geschehen. Des Weiteren gibt es nach Ansicht des Gerichts auch deutlich weniger invasive Methoden, um Betrugsfälle zu verhindern.
Fall wurde zu den Akten gelegt
Der Niederländer hatte den Fall in seiner Heimat angezeigt. Die niederländische Datenschutzbehörde leitete die Anzeige nach Spanien weiter. Dort wurde der Fall zunächst zu den Akten gelegt. Die Niederländer machten aber Druck und schalteten die spanische Datenschutzbehörde ein. Dieser gelang es, den Fall vor Gericht zu bringen.
Das Hotel kam dennoch vergleichsweise glimpflich davon. Denn ursprünglich hatte die Anklage 30.000 Euro Schadensersatz gefordert. Vor Gericht gelang es den Verteidigern, den Betrag auf die Hälfte zu reduzieren. /pss
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