Mit strengen Kontrollen und hohen Strafen will die Balearen-Regierung ab sofort illegale Partys auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera verhindern. Einen entsprechenden Maßnahmenkatalog stellte die Verwaltungsministerin Isabel Castro nach der Kabinettssitzung am Freitag (10.7.) vor.

Hauptziel sei es, die "Gesundheit alle Bürger und Besucher" zu schützen. Die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus seien sehr niedrig. Nun müsse man verhindern, dass "einige wenige" die Gesundheit aller derjenigen aufs Spiel setzten, die sich bislang "sehr vorbildlich verhalten" hätten, so Castro.

Die Verordnung setzt einen Schwerpunkt auf die Kontrollen von illegalen Menschenansammlungen, regelt aber auch das Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, die in den kommenden Tagen verschärft werden soll. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit 100 Euro bestraft. Bei anderen leichten Verstößen reichen die Bußgelder 100 bis maximal 3.000 Euro.

Damit wolle man "die Bürger wachrütteln", damit man sich nicht zurücklehne, sondern die Vorschriften weiterhin so vorbildlich einhalte, wie während des Alarmzustands, erklärte Regierungssprecherin Pilar Costa. Bei der Nichteinhaltung der Maskenpflicht werde man zunächst auf Ermahnungen setzen. Erst wenn die neuen Regeln nach ein paar Tagen allen bekannt seien, werde man notfalls auch Bußgelder verteilen.

Ganz anders klang der Ton in Bezug auf geplante illegale Menschenansammlungen wie zum Beispiel auf Partybooten. Das Veranstalten illegaler Partys stelle einen schweren oder sehr schweren Verstoß gegen die neue Verordnung dar. Entsprechend würden Strafen von bis zu 60.000 beziehungsweise bis zu 600.000 Euro fällig. Die Verordnung wurde kurz nach der Pressekonferenz am Freitag (10.7.) veröffentlicht und trat mit Veröffentlichung sofort in Kraft.

Die Verordnung gibt den Ordnungskräften auch neue Möglichkeiten, effiziente Kontrollen durchzuführen. Insbesondere sollen alle Behörden zusammenarbeiten. Bereits ab dem Wochenende (11./12.7.) werde es gezielte Inspektionen geben, an denen sich Orts- und Nationalpolizei sowie die Guardia Civil und die Inspekteure verschiedener Behörden beteiligen.

Ohne Hausdurchsuchungsbefehl dürfe die Polizei zwar nicht auf Privatgrundstücke eindringen. Eine permanente Einsatzkommission werde aber dafür sorgen, dass notwendige richterliche Anordnungen so schnell wie möglich ausgestellt würden, sofern eine Notwendigkeit gesehen werde, so Castro. Außerdem werde man von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ein- oder Ausgänge von Privatgrundstücken zu kontrollieren.

Insbesondere auf Ibiza aber zunehmend auch auf Mallorca war in den Tagen zuvor über illegale Partys berichtet worden. Diese fanden zum Teil auf Booten oder auf Privatgrundstücken statt. Sie wurden anscheinend professionell und mit Gewinnabsicht organisiert. Zum Teil nutzten Betreiber von Lokalen eine Gesetzeslücke aus und wechselten im Falle einer drohenden Schließung den Geschäftsführer.

Auch diese Gesetzeslücke will man in Palma de Mallorca nun schließen. Sobald ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die neue Verordnung vorliege, könne das Lokal provisorisch geschlossen werden, bis über die Sanktion entschieden werde. Eine Schließung werde für das Lokal unabhängig von der Geschäftsführung verhängt, so Castro. /tg

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