Ansturm auf Sozialwohnungen auf Mallorca: Wie 99 Immobilien jetzt an über 1.500 Bewerber vergeben werden

Die Wohnungen sollen nach einem Bewertungssystem zugeteilt werden, bei dem Kriterien wie der Behinderungsgrad oder die Anzahl der Kinder eine Rolle spielen

Das Interesse ist groß: 99 neue Sozialwohnungen stehen in Santa Ponça zur Verfügung.

Das Interesse ist groß: 99 neue Sozialwohnungen stehen in Santa Ponça zur Verfügung. / Juan Luis Iglesias

Das Wohnungsbauinstitut IBAVI hat am Donnerstag (1.2.) im Amtsblatt BOIB die vorläufige Liste der Personen veröffentlicht, die auf den Balearen im öffentlichen Register der Antragsteller für geförderten Wohnraum eingetragen sind. In dieser Liste sind 1.581 Einwohner der Gemeinde Calvià im Südwesten von Mallorca eingetragen, die sich auf eine der 99 neuen Sozialwohnungen in Santa Ponça beworben haben.

Für diese 99 Wohnungen wird ein Mietvertrag mit Kaufoption für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren abgeschlossen. Das Rathaus teilte mit, dass die Eintragung in dieses Register der erste Schritt im Prozess der Beantragung von Sozialwohnungen ist. Sobald die endgültige Liste des IBAVI vorliegt, soll der Entscheidungsprozess beginnen. Das Verfahren für die Zuteilung der Wohnungen und angegliederten Parkplätze wird in Form einer Rangliste und einer Auslosung nach den festgelegten Kriterien erfolgen.

Kriterien für die Vergabe einer der Sozialwohnungen

Nach dem Bewertungssystem für Personen, die zu dieser "bevorzugten" Gruppe gehören, werden drei Punkte für jede Person mit einem Behinderungsgrad von mehr als 64 Prozent, zwei Punkte für einen Behinderungsgrad zwischen 33 und 64 Prozent und ein Punkt für eine Familie mit alleinerziehendem Elternteil vergeben. Wenn die antragstellende Familie ein oder zwei minderjährige Kinder hat, erhält sie zwei Punkte, kinderreiche Familien drei Punkte. Ist der Antragsteller unter 35 Jahre alt, erhält er zwei Punkte. Wenn eine Person Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, werden zwei zusätzliche Punkte vergeben.

Der "ununterbrochene" Wohnsitz der Antragsteller in Calvià wird ebenfalls in die Bewertung miteinbezogen. Bei einer Aufenthaltsdauer von 7 bis 10 Jahren gibt es einen Punkt, bei 10 bis 12 Jahren zwei Punkte und bei mehr als 12 Jahren drei Punkte.

Jährliche Einkommenshöchstgrenze von 46.200 Euro

Sollten nach Auswertung der Bewerbungen der Vorzugsgruppe noch Wohnungen zu vergeben sein, wird der allgemeine Pool der Anspruchsberechtigten geöffnet, wobei ein ähnliches Bewertungssystem wie das oben erwähnte zur Anwendung kommt. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Zuteilung ist das wirtschaftliche: In der Regel wird eine jährliche Einkommenshöchstgrenze von 46.200 Euro festgelegt. Bei kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Personen steigt diese Grenze auf 50.400 Euro.

Für besonders kinderreiche Familien oder für Personen mit zerebraler Lähmung, psychischen Erkrankungen, einem Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent oder einer Körper- oder Sinnesbehinderung von mindestens 65 Prozent liegt diese Grenze noch höher, bei 54.600 Euro.

Vier Gebäude mit verschieden großen Wohnungen

Die Sozialwohnungen, die in Santa Ponça gebaut wurden, sind auf vier Gebäudekomplexe verteilt. Es gibt fünf Wohnungen mit einem Zimmer, 60 mit zwei Zimmern, 30 mit drei Zimmern und 4 mit vier Zimmern. Bei mindestens 25 Prozent der Wohnungen gehören vorinstallierte Ladestationen für Elektroautos dazu. Das Bauprojekt fußt auf Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, auf den Dächern der Gebäude sind etwa Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch installiert. /bro