Zuschüsse für Kauf von E-Bikes und Elektrorollern auf Mallorca führen zu Aufschrei bei Gegnern
Wer sich ein solches Fahrzeug anschafft, bekommt von der Landesregierung eine Finanzspritze von bis zu 600 Euro
![Die Polizei verwarnt eine E-Roller-Fahrerin in Palma.](https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/clip/235f5bd3-3074-48d6-abb4-02d37678be37_16-9-discover-aspect-ratio_default_0.jpg)
Die Polizei verwarnt eine E-Roller-Fahrerin in Palma. / DM
DM
Seit Freitag (21.4.) und noch bis zum 31. Juli können auf Mallorca und den Nachbarinseln Zuschüsse für den Kauf eines E-Bikes oder eines Elektrorollers beantragt werden. Die Balearen-Regierung hat eine Subventionslinie mit einem Budget von einer Million Euro geöffnet, die allen Residentinnen und Residenten der Inseln zusteht.
Für die Anschaffung eines E-Bikes gibt es bis zu 600 Euro Zuschuss, bei Elektrorollern gibt es bis zu 200 Euro. Nach der Ankündigung gab es von der Vereinigung "Asociación Bicis y Patinetes a Raya", die vor allem den Elektrorollern ablehnend gegenübersteht, heftige Kritik.
Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
Die Zuschüsse kann jede volljährige Privatperson beantragen, die die Elektrofahrzeuge nicht kommerziell nutzt. Im Falle der Elektrofahrräder müssen sie über einen Elektromotor verfügen, dürfen aber nicht ausschließlich durch diesen angetrieben werden. Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 25 km/h betragen und die Reichweite des Elektromotors mindestens 25 Kilometer.
Das Rad muss vorne und hinten beleuchtet sein, ein geprüfter Helm und reflektierende Schutzwesten müssen vorhanden sein. Alle, die in den Genuss der Subvention kommen wollen, müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungswert von mindestens 200.000 Euro abschließen.
Roller müssen von Elektromotor mit Batterie angetrieben werden
Für die E-Roller gilt ebenfalls die Voraussetzung, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Die Roller müssen von einem Elektromotor mit Batterie angetrieben werden sowie über eine Lademöglichkeit von 230 Volt verfügen.
Die Fahrzeuge dürfen nur für eine Person zugelassen sein. Sollten sie einen Sitz haben, muss dieser über ein System verfügen, das hilft, das Gleichgewicht zu behalten. Die Roller müssen zwei Räder und Beleuchtung vorne und hinten aufweisen. Beantragen kann man die Subventionen für Räder und Roller unter der Adresse http://energia.caib.cat.
"Große Sorgen" angesichts der Subventionen
Bereits kurz nach der Ankündigung der Zuschüsse kam ein Aufschrei von der Vereinigung "Asociación Bicis y Patinetes a Raya", die seit Monaten immer wieder auf die Verkehrsgefährdung von Fußgängern vor allem durch die E-Roller aufmerksam macht. Die finanziellen Zuschüsse machten der Vereinigung aus mehreren Gründen große Sorgen, erklärte Àngels Fermoselle, eine der Sprecherinnen der Initiative.
Die Hilfen kämen zu einem Zeitpunkt, in dem noch immer keine verpflichtenden Vorschriften für diese Verkehrsteilnehmer gelten würden, wie etwa ein Nummernschild zu besitzen oder eine Haftpflichtversicherung. Die von der Regierung vorgeschriebene Versicherung könne ja kurz nach Abgreifen der Subvention wieder aufgelöst werden, hieß es.
Auch dass die Rollerfahrer die Subvention unabhängig davon bekommen, ob sie verkehrsgefährdendes Verhalten an den Tag legen, kritisiert die Sprecherin der Vereinigung. Wer bereits deswegen von der Polizei verwarnt worden sei, solle von der Subvention ausgeschlossen sein, forderte Fermoselle. Die Aktivistin beschwerte sich auch über die geringe Kooperationsbereitschaft der Landesregierung, die die Initiative im Vorfeld der Bekanntgabe der Subventionen nicht kontaktiert hätte. /jk
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