Parken auf Mallorca: Frist zur Erneuerung der Anwohnerplakette in Palma verlängert
Noch bis zum 29. Februar können Parkausweise für die blaue Anwohnerparkzone beantragt werden. Die Gebühr beträgt 24 Euro und kann per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden

Eine ORA-Mitarbeiterin auf einer Straße in Palma.
Die Stadtverwaltung von Palma hat die Frist für die Erneuerung des Anwohner-Parkausweises in der blauen Zone (ORA) bis zum 29. Februar verlängert. Grund dafür ist die hohe Nachfrage, die zu einer Überlastung der Verwaltung geführt habe.
Nutzer haben so einen Monat mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen, um ihre Parkplakette zu erneuern. Die Gebühr beträgt 24 Euro und kann per Kreditkarte oder Überweisung im Rathaus bezahlt werden. Das Rathaus weist darauf hin, dass in diesem Jahr 16.550 Einwohnerinnen und Einwohner zu einem ORA-Aufkleber berechtigt sind. Das seien1.346 Personen weniger als im Vorjahr.
Änderungen mit Nachweis per Mail schicken
Durch die jährliche Erneuerung haben die Nutzer die Möglichkeit, im Laufe des Jahres aufgetretene Änderungen wie einen Wohnortwechsel, eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Fahrzeugwechsel zu aktualisieren.
Diejenigen, die Änderungen vornehmen oder erstmals einen Parkausweis beantragen möchten und sich für die Online-Methode entscheiden, müssen eine E-Mail an incidenciesora@palma.cat senden. In dieser E-Mail müssen die beantragten Änderungen beschrieben und Nachweise darüber beigelegt werden. Anschließend ist die entsprechende Gebühr zu entrichten. Erst dann wird die Stadtverwaltung die neue Plakette innerhalb von 30 Werktagen zusenden.
Gültig bis zur Erneuerungsfrist
Wer seine ORA-Sticker persönlich abholen möchte, muss sich an das Bürgerbüro wenden, das sich im Gebäude der Ortspolizei in der Avinguda Sant Ferran befindet. Die persönliche Erneuerung einer Anwohnerparkkarte ohne Änderungen kann auch in den Büros des städtischen Parkplatzbetreibers SMAP erfolgen. Das ORA-Kennzeichen 2023 bleibt gültig, bis die Frist für die Erneuerung abläuft. In den vergangenen Jahren war das stets Ende Februar des Folgejahres.
Strafe bei Betrug
Laut der Stadtverwaltung stellt eine Anmeldung einer fiktiven Wohnung in einer ORA-Zone, um in den Genuss eines Parkausweises zu kommen, einen Verstoß dar. Dies kann zur Aberkennung des Ausweises und möglicherweise zu einem Bußgeldverfahren führen.
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