Eine Frau muss 540 Euro Bußgeld wegen unterlassener Hilfeleistung bezahlen. Das hat ein Gericht in Palma de Mallorca am Donnerstag (6.10.) beschlossen. Die Verurteilte hatte im September 2019 ihren Ex-Freund vor ihren Augen sterben lassen.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen Drogensüchtigen, der gerade einen Heroin-Entzug machte. Der Mann hatte mit einem Freund am 11. September 2019 Marihuana geraucht und Methadon genommen. Beide wollten sich mit einer Freundin in einem Café in Capdepera treffen.

Der Ex durfte sich der Frau nicht nähern

Dort befand sich jedoch auch die Ex-Freundin des Opfers, der er sich nach richterlicher Anordnung nicht nähern darf. Der Mann wartete daher vor dem Lokal. Die Verurteilte kam heraus und zusammen gingen sie in ein Hotel in Cala Ratjada.

In der Nacht verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes. Gegen Mitternacht brach er bewusstlos zusammen. Die Frau verließ das Hotel und kehrte am nächsten Vormittag gegen 11 Uhr zurück. Dort fand sie ihren Ex-Freund mit Herzstillstand und Schaum vor dem Mund liegend vor. Das teilte sie per Whatsapp einer Freundin mit.

Die Frau lehnte den Vorschlag der Freundin ab, den Notruf zu wählen. Zudem wollte sie auch nicht, dass die Freundin kommt. Dennoch schrieb sie, dass der Mann nicht atme.

Erst kurz nach 13 Uhr stimmte sie zu, dass die Freundin ihr hilft. Diese rief umgehend nach ihrer Ankunft den Krankenwagen. Per Telefon leitete die Notrufzentrale die Damen an, "rste Hilfe zu leisten.

Außergerichtliche Einigung senkt das Strafmaß

Der Rettungsdienst konnte den Mann zwar kurzzeitig wiederbeleben, nach der Ankunft im Krankenhaus verstarb er jedoch. Die Verurteilte hat ihre Schuld eingestanden. Vor dem Prozess kam es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Staatsanwalt, dem Anwalt des Opfers und der Verurteilten. Das dürfte die niedrige Strafe erklären. /rp