Hunderte Jahre Haft gefordert: Verfahren gegen Ermittler im Cursach-Prozess wird auf Mallorca eröffnet

Richter Carlos Gómez äußerte Zweifel bei den Schadensersatzforderungen von manchen der Nebenkläger

Marcos Ollés

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat am Donnerstag (26.1.) formell das Verfahren gegen die ehemaligen Ermittler im Cursach-Prozess eröffnet. Richter Carlos Gómez verordnete eine Kaution von 420.000 Euro für die sechs Angeklagten, zu denen der ehemalige Richter Manuel Penalva, Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán und vier Beamte der Geldwäscheeinheit der Nationalpolizei gehören. Mit dem Geld soll sichergestellt werden, dass Schadensersatzforderungen der Kläger im Falle einer Verurteilung erfüllt werden können. Die Angeklagten haben fünf Tage Zeit, um das Geld zu hinterlegen, bevor der Gerichtsvollzieher anfängt, Güter zu beschlagnahmen.

Darum geht es im Prozess

Der Prozess soll in den kommenden Monaten beginnen. Für Penalva werden 118 Jahre Gefängnis gefordert, für Subirán 122 Jahre. Ihnen wird Geheimnisverrat, unrechtmäßige Inhaftierung, Behinderung der Justiz und Pflichtverletzung vorgeworfen. Für die Polizisten werden zwischen 80 und 111 Jahre Gefängnis gefordert.

Die beiden mittlerweile zwangspensionierten Juristen waren federführend für die Ermittlungen im Fall gegen den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach, im Fall der Vergabe der Parkzone ORA in Palma sowie den Korruptionsfall um das städtische Sportinstitut IME verantwortlich. In der 32-seitigen Anklageschrift wird ihnen eine Reihe von Unregelmäßigkeiten zur Last gelegt. So wird ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Ermittlungen mindestens 15 Personen unbegründet in Untersuchungshaft gesteckt zu haben. Für diese Personen wird eine Entschädigung von jeweils 6.000 Euro gefordert.

Zudem sollen zahlreiche Zeugen unter Druck gesetzt worden sein, damit sie im Sinne der Ermittlungen und teilweise gegen Politiker wie den konservativen Álvaro Gijón aussagten. In der Anklageschrift sind zudem Verweise auf 27 Zeitungsartikel, darunter auch von der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" enthalten. Penalva und Subirán sollen die darin enthaltenen Informationen geleakt haben.

Zweifel bei den Schadensersatzforderungen

Im Prozess treten zahlreiche der mutmaßlichen Geschädigten als Nebenkläger auf. Neben Álvaro Gijón ist auch Bartolomé Cursach unter ihnen. Sie fordern hohe Haftstrafen und üppige Entschädigungen. Derweil erklärte Gómez, dass die Kläger die Schadensersatzforderungen noch nicht ausreichend begründet hätten. So fordert Gijón etwa 301.000 Euro, weil er sich aufgrund der Ermittlungen gegen ihn 2019 und 2023 nicht zur Wahl stellen konnte. Gómez erklärte, das politische Geschäft sei zu unsicher. Gijón hätte sehr wohl zur Wahl antreten können. Bei erfolgreicher Wahl, sei in den Augen des Richters nicht gegeben gewesen, dass er nicht sogar den Posten bekommen hätte.

Drei geschädigte Polizisten fordern derweil zwei Millionen Euro wegen "Schädigung des Rufes und der Moral". Gómez erklärte, sie hätten nicht genug Nachweise geliefert, die diese Summe rechtfertigten.

Ein Ortspolizist, der im Cursach-Prozess freigesprochen wurde, klagte auf rund 118.000 Euro Entschädigung, weil die Stadtverwaltung ihn im Zuge der Ermittlungen beurlaubt hatte. Bei der Summe handelt es sich um das entgangene Gehalt. Gómez erklärte, es sei Aufgabe der Stadtverwaltung, nicht der Angeklagten, das Geld nachzuzahlen.

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