Weil er sich die Mehrwertsteuer sparen wollte: Russischer Millionär schmuggelte Luxusuhren nach Mallorca

Der Mann wurde zu sechs Monaten Haft und einer Zahlung von 215.000 Euro verurteilt

Der Mann wurde zu sechs Monaten Haft und einer Zahlung von 215.000 Euro verurteilt

Der Mann wurde zu sechs Monaten Haft und einer Zahlung von 215.000 Euro verurteilt / Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen russischen Millionär wegen des Schmuggels von zwei Luxusuhren zu sechs Monaten Gefängnis und einer Zahlung von insgesamt 215.000 Euro verurteilt. Der Mann, der in Calvià lebt, hatte bei einem Besuch in der Schweiz die beiden Uhren gekauft und sich dort die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.

Im Flughafen von Palma hätte er daher beim Zoll den Kauf anmelden und die fast 37.000 Euro Steuern zahlen müssen. Doch der Millionär, der am 13. Februar 2020 aus Zürich in Begleitung einer Frau in Palma landete, holte sein Gepäck ab und verließ den Zollbereich, ohne die Uhren zu deklarieren.

Die Schweizer Behörden hatten die spanischen Kollegen allerdings von der Ankunft des Uhrenkäufers in Kenntnis gesetzt, so dass die Guardia Civil den Mann noch im Flughafen abfing. Die Beamten stellten fest, dass der Mann eine Brueguet-Uhr im Wert von rund 175.000 Euro und seine Begleiterin eine Longines La Grande im Wert von knapp über 1.000 Euro trug. Die Polizisten fanden auch die Rechnungen für diese Uhren, die am Vortag in einem Geschäft in Zürich gekauft worden waren.

Mann will die Hinweisschilder nicht verstanden haben

Der Millionär gab vor Gericht an, dass er nicht die Absicht hatte, sich seinen steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen. Er behauptete, die Hinweisschilder am Zoll nicht verstanden zu haben, weil er nur Russisch spreche. Doch die Richterin befand diese Verteidigung nicht als glaubwürdig. Gegen den Angeklagten sprach etwa, dass die Guardia Civil ihn mehrmals gefragt hatte, ob er etwas zu deklarieren habe, was der Mann verneinte.

Der Millionär wurde des Schmuggels für schuldig befunden und wurde neben sechs Monaten Haft zu einer Geldstrafe von 177.993 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Mehrwertsteuer in Höhe von 36.948 Euro begleichen. Haftstrafen von unter zwei Jahren werden in Spanien üblicherweise auf Bewährung ausgesetzt. /mwp

Abonnieren, um zu lesen