Katalanisch im Gesundheitswesen: Koalition auf Mallorca legt Sprachenstreit bei
Von den derzeit 2.300 ausgeschriebenen Stellen sind nur noch 200 von der Katalanisch-Pflicht befreit
Miquel Adrover
Einigung im Sprachenstreit: Nach einer Krisensitzung am Dienstagabend (31.1.) ist der Koalitionsfrieden wieder hergestellt. Ministerpräsidentin Francina Armengol und Lluís Apesteguia, Vorsitzender des Juniorpartners Més, einigten sich auf Vorgaben bei den Katalanisch-Kenntnissen, die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitssystems vorweisen müssen.
Im Januar war bekannt geworden, dass aufgrund des Fachkräftemangels ein Teil der Anwärter von der Pflicht befreit wird, Grundkenntnisse im Katalanischen nachzuweisen. Més war gegen diese Maßnahme Sturm gelaufen, da man das Recht der Balearenbürger, in der Muttersprache behandelt zu werden, in Gefahr sah.
15 Bereiche von der Pflicht befreit
Nun der Kompromiss: Von den 49 Facharztbereichen, die das Gesundheitssystem vorsieht, wird in 34 der Sprachnachweis B1 verlangt. In den 15 anderen Bereichen sind Anwärter von der Pflicht befreit. Allerdings können sie sich im Fall, dass sie die Kenntnisse nicht nachweisen können, intern nicht auf andere Stellen bewerben.
Für die 34 Bereiche, in denen Katalanisch verlangt wird, gewährt die Gesundheitsbehörde IB-Salut den Ärzten und Krankenpflegern zwei Jahre, um den entsprechenden Sprachnachweis einzuholen. Derzeit sind 2.300 Stellen im Gesundheitssystem ausgeschrieben. Rund 200 davon sind mit der neuen Regelung von der Katalanisch-Pflicht befreit. Es gibt rund 6.000 Bewerber. Darunter sind zahlreiche Ärzte und Pfleger, die derzeit einen befristeten Vertrag bei IB-Salut haben.
Die Einigung wurde von der Gewerkschaft Stei und der Vereinigung zum Schutz des Katalanischen, OCB, begrüßt. Diese hatten Einspruch gegen den vorherigen Entwurf eingelegt, der deutlich mehr Stellen von der Katalanisch-Pflicht befreien sollte. /pss
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