Andere Länder, andere Sitten - das gilt gerade auch für Bars und Restaurants. Als Urlauber auf Mallorca ist man manchmal in der unangenehmen Situation, dass man nicht weiß, welche Serviceleistungen abkassiert werden dürfen, und welche eigentlich gratis sein sollten. Wenn man auch kein Spanisch oder Katalanisch spricht, macht es die Sache noch komplizierter. Die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der Restaurantgäste auf ihre Rechte hinweist. Die Organisation listet einige Kostenfallen auf - und wie Gäste unangenehmen Überraschungen auf der Rechnung entgehen können.

Aperitiv, Vorspeise, Tapas

Bekommt man vor dem Essen eine kleine Leckerei wie einen Aperitiv oder Tapas serviert, empfiehlt OCU zu prüfen, ob diese auf der Speisekarte steht. Ist das nicht der Fall, ist es besser, nachzufragen, ob das Häppchen kostenlos ist. (Perdona, ¿el aperitivo/la tapa es gratis?). Wenn das Restaurant den Aperitiv berechnen will, haben Sie das Recht ihn zurückzuschicken.

Besteck, Toiletten, Sitzplatz

Das Besteck ist eine unverzichtbare Dienstleistung in der Gastronomie und darf nicht extra abkassiert werden. Genauso wenig dürfen Gäste für die Nutzung der Toiletten oder für den Stuhl, auf dem sie sitzen, abkassiert werden.

Brot und Oliven

Gleiches gilt für Brot und Oliven, die gerne auf Mallorca auf den Tisch gestellt werden, während man auf das bestellte Essen wartet. Diese können in Rechnung gestellt werden, wenn sie auf der Karte aufgeführt sind und der Preis pro Gast oder Einheit angegeben ist. Wenn man es nicht möchte, kann man es zurückschicken, sofern man sich noch nicht bedient hat (gracias, no queremos pan y aceitunas).

Corona-Zuschlag

Die OCU erklärt, dass die Einrichtungen den Kunden keine zusätzlichen Kosten für Wartungs- und Reinigungsarbeiten aufbürden sollten, die während der Pandemie notwendig geworden sind. Legal ist es aber schon. Der Verbraucher muss vorher über den Umstand informiert werden.

Eiswürfel

Eiswürfel (cubitos de hielo) sollten nicht kostenpflichtig sein, heißt es in den Verbraucherschutzhinweisen der OCU. Dennoch kann ein Restaurant auch hierfür Geld verlangen, sofern es auf der Speisekarte vermerkt ist.

Frischer Fisch

Häufig wird bei frischem Fisch kein fester Preis auf der Karte angegeben. Dennoch müssen die Gaststätten bei der Bestellung zumindest ein Referenzgewicht der Portion mit Preis angeben.

Gerichte, die nicht auf der Karte stehen

Wenn Ihnen der Kellner Gerichte anbietet, die nicht auf der Karte stehen, sollte er einen Preis angeben. "Wenn dies nicht der Fall ist und man beabsichtigt, Ihnen einen Betrag in Rechnung zu stellen, den Sie als missbräuchlich empfinden, können Sie die Zahlung verweigern und anbieten, den Preis für ein vergleichbares Gericht auf der Speisekarte zu zahlen", so die Verbraucherschützer.

Leitungswasser

Auf den Balearen muss bereits jetzt jeder Gastronomiebetrieb seinen Gästen ein kostenloses Glas Leitungswasser bereitstellen. Das balearische Abfallgesetz verpflichtet die Gastronomen dazu. Unabhängig davon sagt die OCU: "Es ist normal, dass man kostenlos ein Glas oder einen Krug Leitungswasser (agua del grifo) erhält, wenn man darum bittet." Die OCU fordert seit Jahren auch auf nationaler Ebene ein Gesetz, das Hotels und Restaurants dazu verpflichtet, ihren Gästen kostenlos einen Behälter mit frischem Wasser anzubieten. Daran wird derzeit noch gearbeitet.

Milch im Kaffee

Wenn der Betrieb darauf hinweist, ist laut OCU legal, dass der Kaffee mehr kostet, wenn er Milch enthält. Es ist ihr gutes Recht, Ihnen für diese Bestellung einen Zuschlag zu berechnen. Auf Mallorca ist es aber ohnehin üblich, dass die verschiedenen Kaffeevarianten auf der Speisekarte mit Preis vermerkt sind.

Stornogebühren für Reservierungen

Dies betrifft hauptsächlich größere Gruppen, die etwa für eine Firmenfeier reservieren und eine Anzahlung leisten. Kann das Essen aufgrund von Corona-Erkrankungen nicht stattfinden, wird dies als höhere Gewalt gewertet. Stornierungen dürfen in dem Fall keine Gebühren verursachen.

Umsatzsteuer (IVA)

Die Preise für alle Gerichte auf der Speisekarte müssen inklusive Umsatzsteuer (IVA) angegeben sein. Der Hinweis "Preise erklusive Mehrwertsteuer" ist nicht zulässig.

Zuschläge für Tische oder Terrassen

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Die Kosten können in Rechnung gestellt werden, sofern sie sichtbar auf der Speisekarte oder im Lokal angegeben werden. Die Gebühr muss auf der Rechnung erscheinen. "Ein Prozentsatz des Preises reicht nicht aus", heißt es von OCU. /pss