Nach Airbnb hat sich nun auch das Portal Homeaway erfolgreich gegen eine vom balearischen Tourismusministerium verhängte Strafe in Höhe von 300.000 Euro gewehrt. Die vor drei Jahren verhängte Geldbuße wegen der Veröffentlichung von nicht offiziell genehmigten Ferienwohnungen auf Mallorca sei nicht rechtens, da sie gegen EU-Recht verstoße, heißt es jetzt in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs auf den Balearen.

Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten nachgewiesen, dass Einträge bei Homeaway für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten. Mit ihr müssen die Ferienvermieter nachweisen, dass das Objekt auch offiziell nach den 2017 verschärften Vorgaben zugelassen ist. Die Richter argumentieren nun in ihrem Urteil, dass Homeaway als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei. Eine solche Regelung, wie sie das balearische Tourismusgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Das Portal könne nicht dazu verdonnert werden, alle Anbieter auf Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überprüfen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Landesregierung den Konzern auf ein konkretes Angebot einer illegalen Ferienverwohnung verwiesen und der Vermittler sich geweigert hätte, dieses vom Portal zu nehmen.

Hatte das Tourismusministerium beim Rückschlag in Sachen Airbnb noch angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen, gab es diesmal bislang noch keine Reaktion. Die Linksregierung hatte mit ihrem Regelwerk zur Ferienvermietung von 2017 zwar erstmals die Genehmigung von Apartments als Ferienwohnungen auf den Balearen ermöglicht - bis dahin war dies nur für Häuser möglich - , verschärfte aber gleichzeitig die Auflagen für die Zulassung. In diesem Jahr ist allerdings ohnehin ein neues Regelwerk in Kraft getreten, dass die Zahl der Gästebetten einfriert - es werden vorerst keine neuen Anträge für diese angenommen. /ff