Das Dekret der spanischen Regierung zum Energiesparen ist in der Nacht von Dienstag (9.8.) auf Mittwoch um Mitternacht in Kraft getreten. Unter anderem dürfen dann die Klimaanlagen in Geschäften, aber auch in anderen öffentlichen Räumen im Sommer nicht kühler als 27 Grad eingestellt werden, die Heizung nicht wärmer als 19 Grad. Teil des Dekrets ist auch, dass die Beleuchtung in Läden, die um 22 Uhr geschlossen haben, abgeschaltet sein muss.

Länger beleuchtet sein dürfen dann nur noch Geschäfte, die nach 22 Uhr noch geöffnet sind. Das Dekret ist zunächst bis Oktober 2023 in Kraft und soll im Umfeld einer durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise den Stromverbrauch senken.

Der balearische Energieminister Juan Pedro Yllanes erklärte am Montag (8.8.), dass es "logisch" sei, dass Geschäfte, die nach 22 Uhr noch geöffnet haben, auch ihr Licht und die Klimaanlage angeschaltet haben dürfen. Die Einzelhändler hatten diese Unsicherheit an den Politiker herangetragen. Im Dekret ist diese Ausnahme bisher nicht geregelt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass Geschäfte bis spätestens 22 Uhr ihre Türen schließen. In touristischen Gebieten wie auf Mallorca ist das allerdings nicht immer so.

Zunächst keine Strafen oder Kontrollen

Yllanes zeigte sich überzeugt davon, dass die Geschäftsleute die Regelungen einhalten werden. Man vertraue den Händlern und denke nicht über Strafen für die Nichtbeachtung des Dekrets nach oder auch darüber, die Geschäfte zu inspizieren, ob etwa die Temperaturvorgaben eingehalten werden.

Man sei vielmehr damit beschäftigt, zu prüfen, inwieweit man die Branche bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen könne. Yllanes sagte, die Geschäftsleute seien sich ebenso wie die Urlauber bewusst, dass diese Maßnahmen nun eben angesagt seien.

Der Politiker der linken Partei Podemos kritisierte in diesem Zusammenhang den Widerstand, den konservative Politiker in Spanien, vor allem in der Hauptstadt Madrid, den Energiespar-Plänen entgegenbringen. Einige Politiker hatten gefordert, das Dekret komplett zurückzunehmen. Die Autonome Gemeinschaft Madrid hat bereits angekündigt, gegen das Dekret vor dem Obersten Gerichtshof vorzugehen. /jk