Leserfragen: Brauche ich eine spanische Steuernummer, um eine Finca auf Mallorca zu mieten?
Ihre Fragen der Woche: Eintrag ins Wählerverzeichnis, medizinischer Test beim Führerschein, Online-Banking in Spanien

Sorglos Planschen im Privatpool: Das ist auch in Corona-Zeiten ein Pluspunkt der Ferienfincas / Foto: Alexander Kehl
Steuernummer NIE, um Finca zu mieten
Wir möchten für ein Jahr eine Finca mieten. Braucht man dafür eine NIE? (Erik T., per E-Mail)
Ja, für einen spanischen Mietvertrag ist die NIE notwendig. Auch, wenn Sie eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank kaufen.
Eintrag ins Wählerverzeichnis
Mir ist bekannt, dass am 30. Januar die Frist für den Eintrag ins Wählerverzeichnis abläuft, trotzdem interessiert es mich, ob hierfür der Eintrag ins Ausländerregister notwendig ist. Ich bin dort eingetragen, doch mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. (Marianne H., per E-Mail)
Wer sich ins Wählerverzeichnis eintragen will, muss neben der Anmeldung im Rathaus auch die Eintragung ins Ausländerregister sowie einen Ausweis vorzeigen. Das geht aus den im Gesetzesblatt veröffentlichten Anweisungen der Wahlbehörde an die Rathäuser hervor. Auf MZ-Anfrage bestätigte das auch eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung von Alaró. Fest steht außerdem, dass Sie als EU-Bürger nur in einem Land Ihrer Wahl an Gemeinde- und Europawahlen teilnehmen dürfen.
Medizischer Test beim Führerschein
Wenn ich meinen Führerschein gegen den spanischen eintausche, wie oft muss ich zum medizinischen Test, wenn ich einmal 65 Jahre alt bin? (Max G., per E-Mail)
Laut der Dirección General de Tráfico muss bis zum 65. Lebensjahr der Führerschein alle zehn Jahre aktualisiert werden. Danach alle fünf Jahre. Wer die 70 überschritten hat, muss sich alle zwei Jahre der Untersuchung unterziehen. Gibt es Zweifel, muss der Hausarzt ein Gutachten erstellen.
Online-Banking
Das Online-Banking wird immer komplizierter. Beim Ticket buchen wird jetzt ein Code verlangt, wo bekomme ich den? (Magdalena Z., per E-Mail)
Am einfachsten geht die Bestätigung, wenn Sie die App Ihrer Bank auf das Handy laden. Während des Bezahlvorgangs gibt die Bank den Betrag frei. So setzt die Bank die gesetzlichen Vorgaben für das Sicherheitsverfahren um, und es wird verhindert, dass Kreditkarten missbräuchlich genutzt werden.
Leser fragen die MZ E-Mail: leserfragen@mallorcazeitung.es
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