Die Sepa-Vorschriften machen es möglich: Innerhalb Europas kostet eine Überweisung genauso viel wie im Inland, also in der Regel fast nichts. Mit dem deutschen Konto lassen sich auch auf Mallorca Gebühren und Steuern bezahlen. Da der Mensch ein Gewohnheitstier ist, sträuben sich viele dagegen, ein spanisches Konto zu eröffnen.

„Viele Ausländer haben Vorurteile gegen spanische Kreditinstitutionen. Es heißt, dass das Geld dort nicht sicher ist und die Banker korrupt sind. Das ist ein Irrtum“, sagt Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der Plattes Group. Zumal bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto die bereits eingezogenen Beträge mit wenigen Klicks im Internet über einen langen Zeitraum zurückgebucht werden können.

Wann ist das spanische Konto notwendig?

Auch wenn sich spanische Versorgungsträger manchmal querstellen, ist der Geldeinzug von einem deutschen Konto möglich. „Strom, Wasser, Gas, Grundsteuern – das alles kann mit dem deutschen Bankkonto bezahlt werden. Firmen wie Endesa weigern sich manchmal. Da kann der Kunde aber hartnäckig bleiben, und dem Unternehmen bleibt nichts anderes übrig, als es zu akzeptieren“, erklärt Plattes.

Im Alltag erleichtert allerdings ein spanisches Konto manche Dinge. Zum Beispiel beim Geldabheben. Schon untereinander verlangen die spanischen Banken mitunter Gebühren, wenn man nicht bei der Hausbank Geld am Automaten zieht. Beim Geldabheben im Ausland kommen unter Umständen zusätzlich Gebühren der deutschen Banken hinzu. Es will schließlich niemand an die 10 Euro an Gebühren bezahlen, um mal eben 70 Euro vom Konto abzuheben.

Sonderfall Handy und Einkommenssteuer

Darüber hinaus gibt es Sonderfälle. Viele spanische Telefongesellschaften bestehen auf einem spanischen Konto, um einen Handyvertrag herauszurücken. „Die Alternative wäre ein Prepaid-Handy“, sagt Plattes. Was nicht vom deutschen Konto eingezogen werden kann, ist außerdem die Einkommensteuer für Nicht-Residenten. „Das ist das Modell 210. Das lässt sich auch nicht in bar auf dem Finanzamt bezahlen oder überweisen. Mithilfe eines Steuerbüro oder Gestoría lässt sich das lösen.“ Dafür wird der Betrag der Gestoría überwiesen, die für die Behörde dann die eigene Kontonummer für die Abbuchung angibt.

Immobilien werden per Scheck bezahlt

Ein weiterer Aspekt ist der Kauf von Immobilien. In der Vergangenheit wurde die Kaufsumme meist in Form eines von einer spanischen Bank bestätigten Schecks bezahlt. „Diese Zahlungsart wird zwar immer noch überwiegend von den Maklern angeboten, der Trend geht aber in Richtung Überweisung. Das muss eine unwiderrufbare Überweisung von der Bank sein“, sagt Plattes. Ansonsten besteht auch hier wieder die Möglichkeit, den Umweg über den Notar oder Steuerberater zu gehen, dem das Geld überwiesen wird und der im Anschluss den Scheck ausstellt.

Sicherlich sei es möglich, sich mit einem deutschen Konto auf Mallorca durchzuschlagen. Letztendlich sei es eine Grundsatzfrage. „Wer seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, braucht sich nicht an das deutsche Konto klammern. Man geht davon aus, dass sich das Konto in Spanien befindet.“

Spanische Konto für Nicht-Residenten

Selbst wer nicht auf Mallorca lebt, kann über das Konto nachdenken. „Wir raten dazu, weil es übersichtlicher ist. Man kann alle Kosten, die das Zweithaus mit sich bringt, vom spanischen Konto abbuchen lassen. So hat man alles im Blick.“ Für derartige Fälle bieten die Kreditinstitute eigens Konten für Nicht-Residenten an. „Da die Banken daran meist wenig verdienen, sind sie oft knausrig in der Vergabe.“ Dabei sind mit dem Konto oft hohe Gebühren verbunden. Bei der Bank Santander kostet das Nicht-Residenten-Konto monatlich 16 Euro. „Diese lassen sich durch Nebenprodukte wie Versicherungen oft drücken.“

Sollte sich der Residentenstatus ändern, muss das umgehend der Bank mitgeteilt werden. „Das wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Wir hatten schon Fälle, da wurde dem Kunden das Konto gesperrt“, sagt Plattes. Hintergrund sind die steuerlichen Pflichten.

Nötige Unterlagen für die Kontoeröffnung auf Mallorca

Bei der Wahl des Kontos sollte berücksichtigt werden, ob es Filialen und Bankautomaten in der Nähe gibt, wie hoch die Gebühren sind und ob – falls nötig – ein deutschsprachiger Ansprechpartner bereitsteht. Die Kontoeröffnung ist meist per Internet möglich. Notwendig sind für das Nicht-Residenten-Konto der Ausweis, die NIE-Nummer, ein Nachweis über die gemietete oder gekaufte Immobilie und die deutsche Steuernummer. „Die Banken wollen zudem wissen, woher die Einnahmen kommen. Um Geldwäsche vorzubeugen, können sie den Arbeitsvertrag oder die Einkommensteuererklärung verlangen“, so Plattes.

Bei Residenten ist meist der Nachweis über den Wohnsitz, die Einkommensteuererklärung und der Arbeitsvertrag nötig. Manche Banken verlangen eine spanische Telefonnummer.