Fehler behoben: Auch Nicht-Residenten dürften auf Mallorca jetzt steuerfrei erben

Das Balearen-Parlament hat die teilweise Abschaffung der Erbschaftsteuer beschlossen. Es sind einige Änderungen in den Text eingeflossen

Es war die erste große Maßnahme der neuen konservativen Balearen-Regierung: Die weitreichende Abschaffung der Erbschaftsteuer. Kaum zwei Wochen war Marga Prohens im Amt, als die fiskalpolitische Maßnahme per Dekret in Kraft trat. Am Dienstag (14.11.) hat das Landesparlament den Text als Gesetz verabschiedet.

Ab Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB werden Erbschaften zwischen Eltern und Kindern, sowie zwischen Großeltern und Enkeln nicht mehr besteuert. Zwischen Geschwistern sowie zwischen Onkeln und Tanten mit ihren Neffen und Nichten wird der Steuersatz um 50 Prozent reduziert, wenn es keine anderen Nachkommen gibt. Sollte es direkte Nachkommen geben, wird der Steuersatz in diesen Fällen um 25 Prozent reduziert.

Erleichterung für Nicht-Residenten

Im Vergleich zum Dekret ist auch eine zentrale Änderung in das Gesetz eingeflossen. Denn im ursprünglichen Text wurden Nicht-Residenten von dieser Steuersenkung ausgeschlossen. Grund dafür war eine Formulierung, die das Recht auf die Steuersenkung einschränkte. Der – höchstwahrscheinlich europarechtswidrige – Fehler war kurz nach Veröffentlichung unter anderem durch den mallorquinischen Steueranwalt Alejandro del Campo entdeckt worden. Nun wurde er korrigiert.

Der Wert von Immobilien

Eine Klarstellung ist auch bezüglich Erbschaften von Immobilien in den Text eingeflossen. So muss bei der Erbschaft ein Wert für die Immobilie angegeben werden. Dieser Wert darf maximal 20 Prozent über dem Katasterwert liegen. Sollte kein Katasterwert vorhanden sein, wird der vom Staat ermittelte reale Marktwert angegeben.

Dies ist besonders wichtig, wenn die Immobilie nach der Erbschaft verkauft wird. Denn in diesem Fall muss eine Umsatzsteuer auf den Wertzuwachs der Immobilie gezahlt werden. Da der Katasterwert meist deutlich niedriger ist als der Marktwert, fällt die anfallende Steuer teilweise deutlich höher aus, als die Summe, die mit der Erbschaftsteuer gespart wurde. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass ein übertrieben hoher Wert abgegeben wird, um bei einem Verkauf die Umsatzsteuer zu sparen.

Gesetz gilt rückwirkend

Alle Änderungen im Text gelten rückwirkend zum 18. Juli, dem Tag, an dem das Dekret in Kraft getreten war. Das heißt, auch für jene Nichtresidenten, die in den vergangenen Monaten bereits die Erbschaftsteuer gezahlt haben. /pss

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