Handgepäck kostet extra: Zentralregierung eröffnet Sanktionsverfahren gegen Mallorca-Airlines
Ermittelt wird gegen vier Fluggesellschaften,. Die Strafen für die Fluggesellschaften können bis in die Millionenhöhe gehen
Myriam B. Moneo
Das spanische Verbraucherschutzministerium hat Sanktionsverfahren gegen mehrere Billigfluggesellschaften eingeleitet, weil sie für das Handgepäck der Passagiere zusätzliche Gebühren verlangen. Die vorgesehenen Strafen können bei den schwerwiegendsten Verstößen bis zu einer Million Euro betragen, wie das Ministerium am Donnerstag (3.8.) in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Darüber hinaus wurden auch Verfahren für das Verlangen von Zuschlägen auf andere Leistungen ausgedehnt, die eigens in Rechnung gestellt wurden und bei denen die Fluggäste keine andere Wahl hatten, als sie zu bezahlen. Das gilt etwa für die Reservierung des Sitzplatzes neben Kindern oder Personen, die Betreuung benötigen.
Airlines lassen keine Barzahlung zu
Außerdem, so das Ministerium, lassen die fraglichen Fluggesellschaften entgegen den Vorschriften keine Barzahlung auf den Flughäfen zu, wenn zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Verbraucherschützer begrüßen das Vorgehen des Ministeriums von Garzón, nachdem sie seit 2018 die Missstände anprangern. In einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzorganisation Facua ist gar von den Fluggesellschaften die Rede, gegen die nun Verfahren eingeleitet wurden: Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea.
Balearen kämpfen bereits seit Jahren gegen die Geschäftspolitik der Airlines
Auf den Balearen hatte bereits 2021 der Generaldirektor für Verbraucherschutz, Félix Alonso, diese Verstöße registriert und die Bevölkerung dazu ermuntert, weitere illegale Praktiken dieser Art anzuzeigen. Die Abteilung für Verbraucherschutz eröffnete auf den Balearen zunächst einige Verfahren gegen Billigflieder, gab dann aber die Zuständigkeit an die Zentralregierung ab. Diese kann höhere Strafen ausstellen.
Warum die Verfahren eröffnet werden
Zur Begründung der Sanktionsverfahren heißt es vom Ministerium nun, dass die Billigfluggesellschaften in ihrer Werbung mit "sehr wettbewerbsfähigen Preisen" auf sich aufmerksam machen, indem sie Dienstleistungen, die üblicherweise im Ticketpreis inbegriffen sind, aus dem Preis herauslassen und den Fluggästen einen Aufpreis dafür berechnen.
Auf diese Weise erreichen sie "eine privilegierte SEO-Positionierung in Suchmaschinen und Vergleichsportalen im Vergleich zu Konkurrenten", die diese Dienstleistungen in die von ihnen beworbenen Tarife einbeziehen.
"Dieser ursprünglich in der Werbung angebotene Preis", so das Ministerium, "entspricht aufgrund dieser Praktiken in den meisten Fällen nicht dem Preis, den der Verbraucher am Ende zahlt."
Strafen ab 10.000 bis zu einer Million Euro oder mehr
Die Geldbußen für Fluggesellschaften können bei schweren Verstößen zwischen 10.000 und 100.000 Euro und bei sehr schweren Verstößen zwischen 100.000 und einer Million Euro oder sogar noch höher liegen.
Diese missbräuchlichen Praktiken verstoßen gegen das Luftfahrtgesetz - das besagt, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, die vom Fluggast mitgeführten Gegenstände und Pakete kostenlos als Handgepäck in der Kabine zu befördern - und gegen das Verbraucherschutzgesetz. /jk
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