Mallorca Zeitung

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Urlauberdorf Valldemossa auf Mallorca führt Katalanisch-Klausel für die Vergabe von Geschäfts-Lizenzen ein

Die Regel gilt unter anderem für Geschäfte und Lokale, aber auch für Marktstände und Mitarbeiter des Rathauses

Auf dem Markt in Valldemossa müssen die Menschen auch auf Katalanisch angesprochen werden. B. Ramon

Das bei Urlaubern beliebte Tramuntana-Dorf Valldemossa hat eine neue Verordnung bezüglich der Verwendung des Katalanischen verabschiedet. Demnach muss unter anderem für den Erhalt von Geschäftslizenzen nachgewiesen werden, dass die Inselsprache eine "bevorzugte" Präsenz bekommt.

Die neue Regelung betrifft unter anderem Lizenzen für das Aufstellen von Außenterrassen oder für Renovierungen von bestehenden Geschäften und Lokalen. Auch Marktstände sind von der Verordnung betroffen.

Auf allen Informationsschildern, die sich an die Kunden und Gäste richten, muss "mindestens" die katalanische Sprache vertreten sein. "Wird das Angebot in mehreren Sprachen dargestellt, muss dem Katalanischen eine bevorzugte Position eingeräumt werden", heißt es in der Verordnung. Nicht betroffen von der Regelung sind Geschäfts- und Markennamen.

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Auch das Rathaus-Personal von Verordnung betroffen

Auch das Rathaus-Personal ist von der neuen Verordnung betroffen. So ist dieses angewiesen, sich im Regelfall an die Bürger in der Inselsprache zu richten. Alle Akten und Dokumente, die von der Gemeinde herausgegeben werden, müssen auf Katalanisch sein - es sei denn der Empfänger lebt in einem Teil von Spanien, der nicht katalanischsprachig ist.

Externe Firmen, die Aufträge für die Gemeinde verrichten, sollen "nach bester Möglichkeit" ebenfalls vorrangig das Katalanische verwenden, etwa, indem notwendige Dokumente in der Sprache eingereicht werden.

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Bürger müssen beide Amtssprachen verwenden können

Zur Begründung erklärte die Gemeinde, dass alle Einwohner und Besucher von Valldemossa das Recht hätten, in beiden offiziellen Amtssprachen der Balearen angesprochen zu werden. Es dürfte vonseiten der Geschäfte keine Diskriminierung geben, weil sie sich für die eine oder andere Sprache entschieden.

Die Einhaltung der neuen Verordnung soll von einer Kommission bewacht werden, die neben Mitgliedern der Gemeindeverwaltung auch aus Vertretern von Unternehmerverbänden, der Balearen-Universität und der Vereinigung zum Schutz des Katalanischen, OCB, besteht. /pss

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