Eigentlich sollte das erste Bildungsgesetz für die Balearen mit einem breiten parteiübergreifenden Konsens verabschiedet werden und damit auch einen möglichen Regierungswechsel im Frühjahr 2023 unbeschadet überstehen. Doch dann kam alles anders, und einmal mehr war der springende Punkt die Behandlung der beiden offiziellen Sprachen auf den Inseln, Spanisch und Katalanisch. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das Gesetz wurde am Dienstag (22.2.) vom Balearen-Parlament verabschiedet, und zwar mit den Stimmen der Regierungsparteien PSOE, Més, Podemos und dem Abgeordneten von Gent per Formentera sowie der Oppositionspartei El Pi. Dagegen stimmten PP, Ciudadanos und Vox.

Speziell die Gegenstimmen der PP waren für Bildungsminister Martí March eine Enttäuschung, die sich in den Stunden vor der Abstimmung aber abgezeichnet hatte. Über Monate hatte March daran gearbeitet, einen Konsens mit den Konservativen auf die Beine zu stellen, den er dann wieder verspielte. Zunächst war im Gesetzentwurf, den die Oppositionsparteien vorgelegt bekamen, nämlich die Rede von Spanisch und Katalanisch als zwei gleichberechtigten Verkehrssprachen im Unterricht. Die linke Regionalpartei Més, Teil der Regierung, störte sich an der Gleichberechtigung der beiden Sprachen und verlangte einen höheren Stellenwert für das Katalanische. Allerdings sicherte Més seine Unterstützung für das Gesetz zu, sollte Bildungsminister Martí March wiederum das Einverständnis der konservativen Volkspartei PP haben.

PP lobt zuerst, fordert dann aber mehr

Die PP lobte zunächst den Entwurf, forderte aber, dass mindestens 25 Prozent des Unterrichts sowie ein nicht-sprachliches Fach in Spanisch abgehalten werden müsse. Ohne die Zusicherung darüber, die March nicht geben wollte, weigerte sich die PP, Teile des Gesetzes mitzutragen. Als March den Verantwortlichen von Més mitteilte, dass er die Unterstützung der PP nicht habe, entzog auch die Regionalpartei dem Vorhaben die Zustimmung. Zuvor hatten die Jugendorganisation von Més sowie verschiedene Lehrergewerkschaften die Parteioberen unter Druck gesetzt, nicht für das Gesetz mit zwei gleichberechtigten Verkehrssprachen zu stimmen. Während der Abstimmung demonstrierten rund 40 Personen vor dem Parlament. Auch sie forderten mehr Katalanisch an den Schulen.

Resultat des Hin und Her: Es bleibt alles, wie es ist. Wenn es in dem Klassenverbund unterschiedliche Muttersprachen gibt, ist Katalanisch weiterhin Verkehrssprache. Der Anteil des Katalanischen im Unterricht muss mindestens 50 Prozent betragen, alles Weitere können die Schulen selbst bestimmen. Die meisten öffentlichen Schulen unterrichten fast ausschließlich auf Katalanisch.

Mehr Selbstbestimmung, kleinere Klassen, Gratis-Krippen

Ohnehin räumt das neue Bildungsgesetz Schulen, Kindergärten und Krippen deutlich mehr Selbstbestimmung ein. Die Einrichtungen sollen ihre Bildungsprojekte weitgehend selbst bestimmen können. Lehrkräfte kritisieren allerdings, dass das eher theoretischer Natur ist, weil sich die Schulen ihr Lehrpersonal selten selbst aussuchen können.

Was während der Corona-Pandemie aus der Not geboren wurde, soll zudem künftig gesetzlich verankert werden: Die Klassenstärken werden auf den Inseln gesenkt. Innerhalb von zwei Jahren ab dem Moment, in dem das Gesetz in Kraft tritt, sollen die maximal zulässigen Klassengrößen um zehn Prozent reduziert werden. Derzeit gilt in der Grundschule ein Maximum von 25 Schülern, in den Klassen 7 bis 10 eine Größe von 30 Schülern, und in den Abiturjahrgängen sind bis zu 35 Schüler pro Klasse möglich.

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Weitere Inhalte des Gesetzes: Für die Kleinsten zwischen 0 und 3 Jahren wird die Krippe ausnahmslos kostenfrei. Außerdem sollen die Krippenplätze ausgebaut und die dort vermittelten Inhalte vereinheitlicht werden. Kostenlos sein sollen auch die Unterrichtsmaterialien für Familien mit niedrigen Einkommen, ein Ziel, für das die Linkspartei Podemos bis zum Schluss gekämpft hat.

In den nächsten acht Jahren sollen darüber hinaus mindestens fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Balearen in die öffentliche Bildung fließen, und die Regierung wird dazu verpflichtet, einen Infrastrukturplan für die Bildungseinrichtungen zu haben, in dem Sanierungen und Neubauten vorgesehen sind. Dieser Plan soll alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden.