Mallorca Zeitung

Mallorca Zeitung

Laute Musik und Sand mitnehmen verboten - neue Regeln für den Strand von Can Picafort auf Mallorca

Die Badegäste müssen sich an einige Vorgaben halten, sonst kann es teuer werden

Nicht alles ist erlaubt am Strand von Can Picafort auf Mallorca. Independents

Wer die Strände in der Gemeinde Santa Margalida im Nordosten von Mallorca besucht, muss sich ab sofort an einige Regeln halten. So wird besonders hart durchgegriffen, wenn den Anweisungen der Rettungsschwimmer keine Beachtung geschenkt wird oder Badegäste bei roter Flagge ins Meer gehen. Diese Vergehen gelten als sehr schwere Verstöße und können mit einer Geldbuße bis 3.000 Euro belegt werden. Das sieht die neue Verordnung für Santa Margalida vor, die am Donnerstag (21.7.) in Kraft getreten war. Unter anderem die Strände des bei Deutschen beliebten Badeortes Can Picafort gehören zur Gemeinde Santa Margalida.

Verboten sind laut der Verordnung auch Feuermachen und Kochen am Strand, Lärmbelästigung zwischen 0 und 8 Uhr morgens sowie laute Musik. Mitgebrachte Abspielgeräte dürfen nicht lauter als 40 Dezibel sein. Verboten ist auch, sich vom Strand Sand mitzunehmen, die Dünen zu beschädigen oder am Strand zu campen.

Duschen mit Shampoo und Pipi machen verboten

Des Weiteren sind Fahrzeuge jeglicher Art am Strand untersagt, ebenso wie sich am Strand mit Duschgel oder Shampoo zu waschen. Verboten ist ebenfalls, seine Notdurft am Strand oder im Wasser zu verrichten. Auch dem Neptun-Seegras ist ein Kapitel der neuen Verordnung gewidmet, das "zur Entstehung und zum Erhalt des Strandes beiträgt". Dennoch sollen zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober die aufgetürmten Reste des Seegrases entfernt werden. Wenn das Seegras Gefahr läuft, den Tourismus zu beeinträchtigen, soll auch eine Reinigung vor dem 15. April möglich sein.

Tiere sind an den Stränden von Can Picafort und Son Bauló zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober nicht gestattet, in Son Serra de Marina zwischen dem 15. Juni und dem 15. September. An den anderen Stränden der Gemeinde sind sie das ganze Jahr über erlaubt. Angeln ist in der Nebensaison ganztägig erlaubt. In der Hauptsaison darf zwischen 7 und 22 Uhr nicht geangelt werden. Das Unterwasserfischen ist das ganze Jahr über an den Küstenabschnitten verboten, an denen gebadet werden kann.

Strafen zwischen 750 und 3.000 Euro

Fliegende Händler ohne Genehmigung sowie Anbieter von Massagen, Tattoos oder anderen Dienstleistungen am Strand ohne Erlaubnis müssen aufgrund eines sehr schweren Verstoßes ebenfalls mit empfindlichen Strafen rechnen. Als sehr schwere Verstöße gelten weiterhin Abwassereinleitungen ins Meer, Fischen mit geladener Harpune, jegliche Arten von schwimmenden Objekten (außer Luftmatratzen und ähnliches aufblasbares Badezubehör) oder auch das Entfernen von Seegras.

Leichte Vergehen werden mit Geldstrafen bis 750 Euro belegt, schwere Verstöße mit 751 bis 1.500 Euro und sehr schwere mit 1.501 bis 3.000 Euro. /jk

Artikel teilen

stats