Sie scheint sich tatsächlich zu einer unendlichen Geschichte auszuwachsen: die Auseinandersetzung um das Kloster Sant Elisabet, im Volksmund auch Sant Jeroni genannt. Seit über sieben Jahren streiten sich bereits das Erzbistum Mallorca und der Orden der Hieronymitinnen-Nonnen um das zwar alte und baufällige, aber doch reizvolle und äußerst zentral gelegene Konvent am östlichen Rand der Altstadt von Palma. Beide Seiten behaupten steif und fest, rechtmäßige Eigentümer des Klosters zu sein. Nun sah es zumindest kurzzeitig so aus, als könnte das letzte Kapitel in dem Streit geschrieben sein.

Eine Richterin in Palma hat vergangene Woche zugunsten der Nonnen entschieden, nachdem diese anhand zahlreicher historischer Dokumente nachgewiesen hatten, dass sie dieses Gebäude neben dem Baluard del Príncep seit dem 15. Jahrhundert bewohnen, pflegen und sogar sanieren. Aus diesen historischen Dokumenten geht das Eigentum an der Immobilie eindeutig hervor, auch wenn es im Register nicht als Eigentum der Religionsgemeinschaft eingetragen war.

Nonnen nutzen Kloster bereits seit 1485

Die Nonnen konnten anhand der Schriftstücke nachweisen, dass sie dieses Kloster bereits seit 1485 „friedlich und ohne Unterbrechung“ nutzen, wie aus einer vom Sekretär des Erzbistums unterzeichneten und vom damaligen Erzbischof José Miralles Sbert bestätigten Bescheinigung aus dem Jahr 1934 hervorgeht. Ein weiteres Dokument aus dem Jahr 1913 bestätigt ebenfalls die Zugehörigkeit von Sant Jeroni zur Nonnenkongregation.

Ordensschwester Natividad Sanz bei der Pressekonferenz. B. Ramon

Die Kirche fuhr ihrerseits historische Dokumente auf und wies darauf hin, dass ab 1837 alle Klöster aufgelöst wurden, ungeachtet der Tatsache, dass die Nonnen weiterhin in diesem Kloster in Palma wohnen durften. Diesem Gesetz folgte das Verbot für Nonnenklöster wie die Hieronymitinnen, Grundbesitz zu erwerben. Mit anderen Worten: Das Erzbistum vertrat die Auffassung, dass alle Nonnenklöster von diesem Zeitpunkt an Teil des kirchlichen Grundbesitzes waren.

Die Nonnen liegen seit der Amtszeit von Erzbischof Javier Salinas im Clinch mit dem Erzbistum Mallorca. Dieser war zwischen 2012 und 2016 oberster Kirchenmann auf Mallorca. Das Erzbistum wandte sich in seiner Amtszeit an das Register, um das Kloster auf das Erzbistum einschreiben zu lassen. Diese Eintragung erfolgte 2014, als die letzten Nonnen von Sant Jeroni, die schon sehr alt waren, ankündigten, dass sie das Kloster verlassen und in ein anderes Kloster des Ordens in Inca, Sant Bartomeu, ziehen würden.

Zum ersten Mal nach acht Jahren ein Gottesdienst für die Öffentlichkeit

Das Erzbistum begründete die Eintragung mit einer Verordnung, nach der die Kirche Eigentümerin aller Klöster sei, und wies darauf hin, dass der Verdacht bestehe, dass die Nonnen beabsichtigten, das Gebäude in Palma zu verkaufen, um es in ein Hotel umzubauen. Die Hieronymitinnen bestreiten dies. Sie führen aus, sie würden gerne andere Ordensgemeinschaften in dem Kloster aufnehmen – etwas, das das nun erfolgte Gerichtsurteil ausschloss.

Den Richterspruch feierten die Nonnen dennoch mit einer durchaus bemerkenswerten Aktion: Sie gaben eine Pressekonferenz und öffneten zum ersten Mal seit acht Jahren die Kirche für die Öffentlichkeit, um einen Gottesdienst zu feiern. Während der Messe wurde allerdings geflissentlich vermieden, auch nur ein Wort über den Gerichtsprozess zu verlieren. 80 Besucher kamen, die allermeisten von ihnen Unterstützer der Nonnen bei ihrem langjährigen Justiz-Marathon.

Umgehend Einspruch gegen das Urteil

Nur Stunden nach dem Gottesdienst stellte sich dann aber heraus, dass der Konflikt auch weiterhin nicht ausgestanden sein dürfte. Das Erzbistum Mallorca kündigte umgehend an, gegen das Urteil Einspruch einlegen zu wollen. Die Kirche macht geltend, dass es bereits zwei Richtersprüche aus früheren Jahren gibt, die das Erzbistum zum rechtmäßigen Eigentümer des Klosters erklärten. Diese Urteile stammten von übergeordneten Instanzen auf der Insel.

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Eine Einigung zwischen den Ordensschwestern und dem Erzbistum scheint also in weiter Ferne. Schwester Natividad Sanz sagte dem „Diario de Mallorca“, dass sie Erzbischof Sebastià Taltavull nach dem Urteil angerufen habe. Aber auch bei diesem Telefonat habe es keine Annäherung gegeben. Bei Mallorcas Erzbistum besteht man seit Jahren auf der Herausgabe der Schlüssel für das Kloster von Seiten der Nonnen.

Unterdessen hat sich die Denkmalschutzvereinigung Arca dafür ausgesprochen, das Kloster für die Allgemeinheit zu öffnen und kulturelle Veranstaltungen abzuhalten.