Mallorca Zeitung

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Zu 113.000 Euro Entschädigung verurteilt: Deutscher "folterte" Nachbarn auf Mallorca jahrelang mit Renovierung

Das klagende Paar machte moralische Schäden geltend. Das Gericht gab dem Antrag der Kläger vollkommen statt

Der Carrer Cataluña in Palma de Mallorca nordwestlich der Altstadt. Pere Joan Oliver

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Deutschen dazu verurteilt, die Nachbarn, die im Stockwerk unter ihm wohnen, für die Qualen zu entschädigen, die sie während der fast dreieinhalbjährigen Renovierungsarbeiten in dem Haus im Carrer Cataluña erlitten haben. Der Deutsche muss 113.000 Euro zahlen - ein Rekordbetrag in einem solchen Fall bislang.

Diese Summe hatte die Rechtsanwältin Eva Munar gefordert. Das Gericht gab dem Antrag in vollem Umfang statt. Die Entschädigung ist für moralische Schäden zu bezahlen.

Zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen

Zur Vorgeschichte: Der Deutsche kaufte zwei Wohnungen in dem zentral gelegenen Haus - die beiden Wohnungen im obersten Stockwerk des Gebäudes. Der Käufer wollte die beiden Wohnungen zu einer einzigen Maisonette-Wohnung zusammenzulegen. Dies erforderte jedoch eine vollständige Renovierung.

Vor Beginn der Arbeiten wollte der neue Eigentümer seine künftigen Nachbarn bereits vorwarnen. Er wurde in jeder Wohnung vorstellig und schenkte den Besitzern eine Flasche französischen Champagner - eine Art Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die die Arbeiten verursachen würden.

Knallgeräusche, zerborstene Fenster, Deckeneinsturz

Keiner der anderen Bewohner des Hauses ahnte zu diesem Zeitpunkt, dass die Renovierung der beiden oberen Stockwerke annähernd vier Jahre dauern würde. Während dieser Zeit hatten die Nachbarn, die in der Wohnung direkt unter der im Umbau befindlichen Wohnung lebten, eine echte Tortur zu überstehen. Monatelang gab es Knallgeräusche, ein Teil ihrer Decke stürzte ein (wobei niemand verletzt wurde), und einige Fenster in der Wohnung der Geschädigten zersprangen, sodass ihr Apartment bei jedem Regenguss unter Wasser stand.

Der Deutsche mietete später einen Kran, um das für die Renovierung benötigte Material in seine Wohnung zu bringen. Der Kran reichte allerdings nur bis zum siebten Stockwerk, just die Etage, in der die Kläger lebten. Diese befürchteten, dass jemand über den Kran in ihre Wohnung eindringen könnte, so dass sie sich nicht einmal auf die Straße trauten, geschweige denn in den Urlaub fuhren.

Gericht spricht von "Folter"

Das Gerichtsurteil beschreibt die Qualen, die das Paar während der jahrelangen Arbeiten erdulden musste, unter anderem mit dem Wort "Folter". Das Paar fühlte sich in der ganzen Zeit, so das Gericht, "unruhig, ängstlich und unsicher", weil die Arbeiten des Nachbarn scheinbar nie endeten. Es blieb ihnen nichts anderes übrig, als eine Anwältin einzuschalten.

Der Deutsche antwortete seinerzeit nicht auf die Klage. Als das Urteil gegen ihn erging, machte er nun jedoch vor Gericht geltend, dass der Sachverhalt verjährt sei, was das Gericht verneinte. Nun muss er zusätzlich zu den Kosten für die Renovierung auch noch seine Nachbarn mit einer sechsstelligen Summe entschädigen. /jk

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