Kneipen-Touren und Party-Boote: Die Tourismus-Branche befürchtet einen Sommer voller Exzesse in Magaluf auf Mallorca

Im Internet werden Aktivitäten angeboten, die auf Mallorca eigentlich verboten sind

DM

Nachdem der Sommer 2022 in der britischen Partyhochburg Magaluf vergleichsweise friedlich abgelaufen ist, befürchten Mitarbeiter aus dem Tourismus-Sektor im Jahr 2023 wieder Exzesse.

Der Tourismusverband Acotur weist beispielsweise darauf hin, dass im Internet jetzt Aktivitäten angeboten werden, die offiziell verboten sind. So gebe es Werbung für Kneipentouren oder Partyboote. Teilweise sind in den sozialen Medien Angebote zu finden wie ein komplettes Party-Paket für 100 Euro, einschließlich Bootsfahrten, Pool- und Schaumpartys sowie Partynächte.

34 Sanktionen im Vorjahr in Magaluf

Die Tourismus-Verbände fordern, dass auch in diesem Sommer das Anti-Sauftourismus-Gesetz angewendet wird. Im Laufe des Sommers 2022 waren aufgrund des neuen Gesetzes bereits 34 Sanktionsverfahren gegen Lokale in Magaluf eingeleitet wurden. In elf Fällen mussten Lokale aufgrund schwerer Vergehen schließen.

Acht davon hatten alkoholische Getränke außerhalb der erlaubten Geschäftszeiten verkauft, zwei Lokalen wurde die "Erniedrigung von Frauen" vorgeworfen und ein Lokal hatte einen offenen Ausschank von alkoholischen Getränken ohne Kontrollperson. Sieben der Lokale konnten nach dem Bezahlen einer Geldstrafe wieder eröffnen, gegen die restlichen vier wurde wegen schwerer Verstöße ein Verfahren eingeleitet.

Ob es sich bei den bestraften Einrichtungen um Bars, Restaurants oder Kioske handelt, ist nicht klar. Ebenso werden die Namen der betroffenen Lokale aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben.

Fünf Einrichtungen an der Playa de Palma sollten schließen

Auch an der Playa de Palma hatte es im Sommer Verstöße gegen das Anti-Sauftourismus-Gesetz gegeben. Die Ortspolizei von Palma de Mallorca beantragte bis Mitte August die Schließung von fünf Einrichtungen. Konkret wurde den Unternehmern vorgeworfen, Alkohol außerhalb der genehmigten Zeiten sowie an Minderjährige ausgeschenkt zu haben.

Darum geht es beim Anti-Sauftourismus-Gesetz

Das Anti-Sauftourismus-Gesetz war im Januar 2020 per Eil-Dekret verabschiedet worden. Wegen der Corona-Pandemie blieb es aber lange unbeachtet. Verboten sind unter anderem organisierte Sauftouren durch Bars und der Verkauf von Alkohol in Geschäften zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr morgens. Auch Angebote wie "2 zum Preis von 1" oder das Flatrate-Saufen in Bars, wo ein Pauschalpreis für den Abend gezahlt wird und man so viel trinken kann, wie man möchte, sind untersagt. Das Gesetz sieht Strafen von 1.000 bis 600.000 Euro vor. Dabei geht es nach der Schwere des Verstoßes. /pss, mwp

THEMEN