Der von der spanischen Regierung am Mittwoch (6.10.) in Madrid vorgestellte Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes sieht substanzielle Verbesserungen besonders bei der Haustierhaltung vor. Dies sind die zehn wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs, der noch ein langwieriges parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. In Kraft treten könnte das Tierschutzgesetz frühestens Ende 2022.

1. Obligatorische Kurse für Hundehalter

Wer sich einen Hund anschafft, muss zuvor einen Kurs belegen. Thema: die korrekte und verantwortungsvolle Hundehaltung.

2. Haustiere dürfen nicht ausgesperrt werden

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Besitzer von Haustieren diese "in die Familie integrieren" und für deren Sauberkeit und Hygiene sorgen müssen. Sie dürfen sie nicht auf Terrassen, Innenhöfen oder in Kellern, in geschlossenen Fahrzeugen, bei Hitze oder Kälte oder unbeaufsichtigt an den Türen einer Einrichtung anbinden. Hunde dürfen nicht länger als 24 Stunden am Stück alleine gelassen werden, andere Haustiere 72 Stunden. Die Haustieren dürfen sich nicht in öffentlichen Räumen aufhalten, ohne dass jemand auf sie aufpasst. Tiere, die aus Gründen des Wohlergehens, der Größe oder der Art nicht in der Kernfamilie zusammenleben können, müssen in geeigneten Unterkünften untergebracht werden, die ihrer Größe angemessen sind und sie vor den Unbilden des Wetters schützen. Auch hier ist die Pflege und Hygiene zu gewährleisten.

3. Einschläferungen nur aus gesundheitlichen Gründen

Das Gesetz verbietet die Tötung von Haustieren; die Einschläferung ist nur aus gesundheitlichen Gründen oder zur Euthanasie erlaubt. Bei Überbelegung werden in den Auffangstationen bislang zuweilen Hunde und Katzen eingeschläfert.

4. Strenge Auflagen für Zucht und Handel

Die private Zucht von Haustieren wird untersagt. Nur registrierte Züchter dürfen züchten und verkaufen. Der Verkauf in Zoohandlungen wird verboten, ausgenommen sind Aquarienfische. Der Gesetzesentwurf verbietet ausdrücklich die Zucht von nicht einheimischen Wildtieren, inklusive der Meerestiere. Untersagt ist auch der Handel mit ihnen und ihren Erzeugnissen, wie etwa Fellen. Zoos und Delfinarien dürfen lediglich bedrohte Arten erwerben und züchten.

5. Verbot der Haltung von Wildtieren

Der Gesetzesentwurf verbietet die Haltung von Tierarten, die durch internationale, staatliche oder regionale Vorschriften in Spanien geschützt sind, sowie die Haltung von Wildtieren in Privathäusern und Gehegen, die nicht ordnungsgemäß eingezäunt und artgerecht sind.

6. Strenge Auflagen für Zirkusse, Verbot von Tierspektakeln - aber der Stierkampf bleibt außen vor

Zirkusse mit Wildtieren sind verboten, ebenso wie Tierkämpfe oder sonstige Belustigungen mit Tieren, wie etwa das Taubenschießen. Die bei etlichen Volksfesten übliche Quälerei von Tieren mit Stacheln, Fackeln oder elektrischen Geräten ist ebenso untersagt wie das Aufhängen von Tieren. Ausdrücklich außen vor bleibt der Stierkampf, der von einem Teil der spanischen Öffentlichkeit für ein nationales Kulturgut gehalten wird. Dieser Punkt dürfte noch für viel Streit sorgen.

7. Das Ende der "Kampfhunde"

Das Gesetz geht davon aus, dass kein Tier aufgrund seiner Rasse gefährlich ist und dass Hunde individuell beurteilt werden müssen. Aus diesem Grund wird das Register der gefährlichen Hunderassen gestrichen. Allerdings kann nach sorgfältiger Prüfung vorgeschrieben werden, wie die Haltung dieser Tiere zu erfolgen hat.

8. Einführung eines nationalen Tierschutzregisters

Mit dem Gesetzentwurf wird ein nationales System von Tierschutzregistern (SERPA) geschaffen. Damit sollen nicht nur die Haustiere registriert werden, sondern auch die Einrichtungen, wo sie gehalten werden, sowie unter anderen die Tierschutzorganisationen. Ein weiteres Bestandteil soll eine Liste derjenigen Personen sein, denen die Tierhaltung untersagt ist.

9. Schutz der Katzenkolonien

Katzenkolonien stehen unter besonderem Schutz, verwaltet werden sie mit der sogenannten CER-Methode (Einfangen, Kastrieren, Freilassen).

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10. Evakuierung im Katastrophenfall

Das Gesetz sieht vor, dass die territorialen Notfallpläne der Gemeinden Anweisungen für die Evakuierung von Tieren im Katastrophenfall enthalten müssen. Sie sollten insbesondere die Anzahl der zu evakuierenden Tiere, eine Liste der Orte, an denen sie umgesiedelt werden sollen, Maßnahmen zur Erleichterung der vorübergehenden Unterbringung der Tiere bei ihren Besitzern, die Pflege der Tiere sowie Protokolle für die Notfallversorgung, den Schutz und die Freilassung, die Bergung oder die Euthanasie gestrandeter lebender Meerestiere enthalten.