Illegale Ferienvermietung auf Mallorca: Bald könnte es Strafen in Fülle geben

Dass Hunderte Deutsche Fincas auf Mallorca ohne Lizenz vermieten, ließ einen Steuerberater aus Baden hellhörig werden. Er setzt unter anderem auf Aufklärung und Zusammenarbeit mit dem Verband auf der Insel

Es könnte so schön sein, doch bei der Ferienvermietung auf Mallorca gibt es zahlreiche Fallstricke.

Es könnte so schön sein, doch bei der Ferienvermietung auf Mallorca gibt es zahlreiche Fallstricke. / Rentalia

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Der MZ-Artikel „Hunderte Deutsche vermieten illegal Fincas auf Mallorca“ schlägt weiter Wellen. Der Präsident des Verbandes der Ferienvermieter Habtur, Antoni Barceló, hatte darin in einem Interview ausländische, hauptsächlich deutsche Eigentümer beschuldigt, vor allem Fincas im Inselinneren kommerziell an Urlauber zu vermieten und dabei nicht über die nötige Lizenz zu verfügen.

Der deutsche Steuerberater Jürgen Bächle, der eine Zweigstelle auf Mallorca betreibt, setzte sich daraufhin mit der MZ in Verbindung, um in einem gemeinsamen Treffen mit Habtur zu erörtern, wie man diese deutschen Eigentümer erreichen, auf ihr illegales Handeln aufmerksam machen und sie beraten kann. Seine These: Bei Weitem nicht alle dieser Finca-Besitzer handeln bewusst gesetzeswidrig, sie verfügen einfach nicht über ausreichende Informationen.

"Sich nicht nur beschweren, Lösungen entwickeln"

Am Montag (2.10.), also just an dem Tag, an dem die Balearen-Regierung das Dekret gegen die Wohnungsnot verabschiedete und unter anderem der illegalen Ferienvermietung stärker den Kampf ansagte, traf sich Bächle mit der Habtur-Geschäftsführerin Maria Gibert und der MZ zu einem Erfahrungsaustausch. Das Motto, so Bächle: „Sich nicht nur beschweren, sondern Lösungen entwickeln.“ Der Südbadener ist der Meinung, dass es zahlreiche Hausbesitzer auf der Insel gibt, die gern an Urlauber vermieten würden, allerdings beim Versuch, diese Vermietung legal zu betreiben, nicht weiterkommen.

Hauptsächlich liegt das am derzeit gültigen Moratorium für die touristische Vermietung. Die Bettenbank, aus der sich Vermieter Betten für ein Geschäft mit den Urlaubern sichern können, ist aktuell stillgelegt. Die Vereinigung der Ferienvermieter befürchtet, dass Zehntausende Gästebetten nach dem Moratorium nicht mehr zur Verfügung stehen.

Man will zusammenarbeiten

Bächle, der gleichzeitig Vorstand der Schutzgemeinschaft für Mieter und Eigentümer von Immobilien im Ausland ist, und Maria Gibert vereinbarten zunächst einmal eine Kooperation zwischen Habtur und der Schutzgemeinschaft. So sollen die Mitglieder des eingetragenen Vereins in Zukunft auf die Expertise von Habtur zurückgreifen können und sich dort juristischen Beistand holen können. Sich mit dem Ferienvermieter-Verband abzusprechen, könnte laut Jürgen Bächle nicht nur zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen, sondern vor allem auch hohen Strafen wegen Steuerhinterziehung vorbeugen, die in näherer Zukunft drohten.

Grund sei die noch relativ neue sogenannte DAC7-Richtlinie der Europäischen Union. Diese gelte für alle Online-Plattformen. Darunter fielen auch die zur touristischen Vermietung wie etwa bei Airbnb. Die Buchungsportale müssen nach der neuen Richtlinie, die zum Januar 2023 in Kraft trat, die Daten der Nutzer sammeln und an die Finanzbehörden weitergeben. Erfragt werden unter anderem die Steuernummer sowie die Adresse der Vermieter.

Jede Vermietung muss gemeldet werden

Darüber hinaus müssen die Einnahmen, die mit der touristischen Vermietung erzielt wurden, gemeldet werden. „Und zwar jede einzelne Vermietung“, so Jürgen Bächle. Erster Meldezeitpunkt sei der 31. Januar 2024. Läge keine ordnungsgemäße Meldung vor, könne keine Auszahlung mehr von den Plattformen entgegengenommen werden. Und einige Länder zeigten sich bei den Kontrollen ambitioniert. „Gerade vonseiten Spaniens ist ein starker Wille erkennbar“, so Bächle. Maria Gibert von Habtur ist da freilich skeptischer.

Für Bächle aber steht wie auch für andere Steuerberater fest: Die Eigentümer werden künftig deutlich besser überwacht als bisher. Und die Steuerbehörden in Deutschland und Spanien tauschten immer häufiger Daten untereinander aus. Auf diese Weise komme man beispielsweise Deutschen auf die Schliche, die durch die Vermietung Einnahmen in Spanien haben, diese aber möglicherweise auf einem deutschen Konto verbuchen.

Jürgen Bächle rechnet mit Umdenken

Die DAC7-Richtlinie, da ist Bächle überzeugt, werde in Zukunft viele Eigentümer zum Umdenken bringen. „Da ist dann plötzlich eine Langzeitvermietung attraktiv, vor allem bei Erbengemeinschaften, die die Immobilie gar nicht selbst nutzen wollen.“

Diese seien mit einer problemlos möglichen Langzeitvermietung deutlich besser dran als mit einer illegalen Ferienvermietung. Denn: „Die meisten Menschen, die hier eine Finca oder auch ein Apartment besitzen und das touristisch vermieten, haben Geld. Sie sind häufig Unternehmer und nicht daran interessiert, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.“

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