Als ob die Immobilienpreise auf Mallorca nicht schon hoch genug wären: Seit Jahresbeginn langt das Finanzamt jetzt auch bei den Steuern richtig zu. Grund dafür ist der neue Marktreferenzwert, den die Behörden bei der Wertermittlung einer Immobilie für Steuerfragen anwenden. Die neue Berechnungsmethode sieht vor, dass der Referenzwert etwa 90 Prozent des tatsächlichen Marktwertes einer Immobilie ausmacht. In der Praxis bedeutet dies nun, dass der angesetzte Wert einer Immobilie oft über dem tatsächlichen Kaufpreis liegt.

Die MZ-Schwesterzeitung berichtet mit Berufung auf den Steuerrechtler Alejandro del Campo von gleich mehreren Fällen, wo dies passiert ist. So habe eine Frau in Palma de Mallorca Anfang des Jahres eine Wohnung für 195.000 Euro gekauft. Sie rechnete damit, 9.750 Euro zusätzlich an Grunderwerbsteuer an den Fiskus abzutreten. Bei Immobilientransaktionen unter 200.000 Euro fallen fünf Prozent Steuer an. Das Finanzamt aber bewertete die Immobilie mit 220.000 Euro, was die Steuerbelastung auf acht Prozent und die zu zahlende Summe auf 17.600 Euro erhöhte.

Steuerlast von 24.000 auf 90.000 Euro gestiegen

Und das ist nicht einmal der extremste Fall: Alejandro del Campo erzählt von einem Mandanten, der ebenfalls in Palma ein Einfamilienhaus für 300.000 Euro erwarb. Ein gutes Geschäft, da bei der Berechnung der Hypothek bei der Bank herauskam, dass die Immobilie eigentlich einen Wert von 380.000 Euro haben müsste. Der Käufer ging davon aus, rund 24.000 Euro an Grunderwerbsteuer zu zahlen. Doch das Finanzamt machte ihm einen Strich durch die Rechnung und bewertete die Immobilie zu Steuerzwecken mit einer Million Euro. Die Steuerbelastung stieg um mehr als das Dreifache auf 90.000 Euro.

Del Campo prangert weitere Nachteile für den Steuerzahler an: So wurde mit dem neuen Gesetz auch die Beweislast vom Finanzamt auf den Immobilienkäufer verschoben. Bis zum vergangenen Jahr konnte man gegen eine als ungerecht empfundene Steuerlast Einspruch erheben und die Zahlung verweigern. Das Finanzamt musste daraufhin die Richtigkeit der Steuerhöhe belegen. Das ist nun anders: Zuerst muss man zahlen, und dann muss man nach einem Einspruch beweisen, dass die Höhe ungerechtfertigt war.

Und die Steuerbehörde hat laut Alejandro del Campo noch ein As im Ärmel: Liegt der bezahlte Preis über dem Referenzwert, wird der Kaufpreis für die Besteuerung herangezogen. Der Steueranwalt will die zahlreichen Fälle seiner Mandanten nun anfechten und geht davon aus, dass die Berechnungsmethode verfassungswidrig ist.

Marktreferenzwert sollte bisherige Wertermittlung verbessern

Der Marktreferenzwert war im vergangenen Jahr von der Madrider Zentralregierung im Rahmen des Gesetzes gegen Steuerbetrug verabschiedet worden und ist seit 1. Januar in Kraft. Für die Ermittlung wurde das gesamte Staatsgebiet in Zonen aufgeteilt, für die anhand von Daten tatsächlicher Immobilienübertragungen ein pauschaler Quadratmeterpreis festgelegt wurde. Die Liste wird jährlich aktualisiert.

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Mit der neuen Regelung wollte der Gesetzgeber ein Problem bei der bisherigen Wertermittlung beseitigen: Bislang wurde bei der Ermittlung des Immobilienwertes für Steuerzwecke der Katasterwert einer Immobilie herangezogen und mit einigen weiteren Parametern zu einem theoretischen Immobilienwert multipliziert. Diese Berechnungsmethode wurde in den vergangenen Jahren reihenweise von den Gerichten kassiert. Mit dem neuen Referenzwert wollte man für mehr Rechtssicherheit sorgen. /pss