Der Umgang mit den Corona-Massenansteckungen spanischer Schüler auf Abifahrt auf Mallorca hat ein neues juristisches Nachspiel: Der Oberste Gerichtshof der Balearen (Tribunal Supremo) hat die im Sommer angeordneten Quarantäne-Auflagen für nicht infizierte Schüler für rechtens erklärt und damit das vorinstanzliche Urteil eines Verwaltungsgerichts aufgehoben. Auf Grundlage dieses ersten Urteils hatte die Landesregierung gegen ihren Willen am 1. Juli die Quarantäne aufheben müssen.

Der Streit um die angeblich rechtswidrig in dem Corona-Hotel festgehaltenen jungen Leute hatte damals spanienweit und international hohe Wellen geschlagen. Im Juni hatten sich aus dem ganzen Land angereiste junge Leute unter anderem bei Straßenpartys und Konzerten auf Mallorca untereinander angesteckt. Nachdem Hunderte von ihnen nach ihrer Rückkehr auf dem Festland positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren, hatte die balearische Gesundheitsbehörde die pauschale Einweisung aller auf der Insel verbliebenen Teilnehmer an Abifahrten in das Corona-Hotel verfügt.

Das Verwaltungsgericht hatte in dem jetzt aufgehobenen Urteil die Einweisung auch der negativ getesteten Schüler in das Hotel für "unverhältnismäßig" und nicht ausreichend begründet erklärt und deswegen die Aufhebung der Quarantäne angeordnet. Dem musste die Landesregierung stattgeben. Sie hatte mit dem hohen Ansteckungsrisiko argumentiert und darauf hingewiesen, dass nur schwer festzustellen sei, wer von den Schülern bei ihrem Mallorca-Aufenthalt Kontakt mit nachweislich infizierten anderen Schülern Kontakt gehabt hatte.

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Die Landesregierung legte Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein und hat nun vom Oberste Gerichtshof der Balearen recht bekommen. Die Zwangseinweisung in das Corona-Hotel sei angesichts des sehr hohen Ansteckungsrisikos sehr wohl "verhälnismäßig" und "angebracht" gewesen, zumal die Gesundheitsbehörde dabei den Rat von Epidemiologen befolgt habe.

Praktische Auswirkungen hat das Urteil zunächst nicht: Die Schüler sind längst wieder auf das Festland zurückgekehrt. Allerdings gibt es noch ein anhängiges strafrechtliches Verfahren: Eine Mutter hatte die verantwortliche Generaldirektorin der Gesundheitsbehörde wegen "Freiheitsberaubung" ihres Sohnes angezeigt. /ck