Ausgesperrte Deutsche in Port d'Andratx auf Mallorca: Anwältin widerspricht der Version der Familie

Demnach soll der ebenfalls deutsche Besitzer noch in dem Haus gelebt haben und sei seinerseits von der Familie ausgesperrt worden

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Im Fall der deutschen Familie, die in Port d'Andratx im Südwesten von Mallorca aus ihrem mutmaßlich angemieteten Haus ausgesperrt worden war, hat sich nun die Anwältin der Gegenseite bei der MZ gemeldet. Sie führt an, dass der Vorfall ganz anders abgelaufen ist, als der MZ die Guardia Civil bestätigt hatte.

Nach der Darstellung der Anwältin habe der deutsche Besitzer selbst in dem Haus gewohnt. Die deutsche Familie mit zwei kleinen Kindern habe nicht zur Miete in dem Objekt gelebt und folglich auch keinen Mietvertrag besitzen können, wie eigentlich zunächst die Guardia Civil bestätigt hatte. Der Mann sei am Dienstag (23.5.) aus Deutschland zurückgekehrt und habe das Haus mit ausgetauschten Schlössern vorgefunden. Der Besitzer hatte der deutschen Familie, die bereits im Dezember 2022 einen Optionsvertrag für den Kauf des Hauses unterschrieben hat, bereits vor einiger Zeit die Schlüssel überlassen, damit diese während seiner Abwesenheit einen Wasserschaden beheben konnten.

Was ist mit dem Optionsvertrag?

Die Anwältin erklärt, die deutsche Familie habe Zweitschlüssel anfertigen lassen und somit die Immobilie betreten können. Nun habe die Familie die jüngste Abwesenheit des Eigentümers dafür genutzt, die Schlösser auszutauschen und sich innen häuslich einzurichten. Der Besitzer des Hauses war vor Ort festgenommen worden und musste eine Nacht in der Polizeizelle verbringen. Dann wurde er auf freien Fuß gesetzt und muss seither laut der Anwältin im Hotel schlafen.

Es bleiben allerdings Unklarheiten, beispielsweise rund um den Optionsvertrag, den beide Seiten im Dezember 2022 unterschrieben hatten und der der MZ vorliegt. Darin ist eine Anzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises vereinbart, die bis spätestens fünf Tage nach der Unterschrift des Optionsvertrages hätte eingehen müssen.

Familie soll bereits mit Renovierungen begonnen haben

Seitdem sind fünf Monate verstrichen, und laut der Anwältin scheint das Geld nicht eingegangen zu sein. Ganz sicher bestätigen konnte sie das aber nicht. Damit wäre der Kauf ohnehin bereits Ende Dezember 2022 nichtig gewesen. Laut dem Optionsvertrag hätten beide Seiten auch nur noch bis maximal 15. Juni 2023 Zeit gehabt, die Option vor einem Notar in einen Kauf umzuwandeln. Auch da wäre es nun recht knapp geworden.

Merkwürdig ist auch die Tatsache, dass Nachbarn der Polizei bestätigt hatten, dass das Ehepaar mit seinen Kindern schon länger in dem Haus wohnte und sogar bereits mit Renovierungen begonnen hatte. Außerdem gab der Noch-Besitzer des Hauses laut Guardia Civil an, dass er seine Meinung geändert habe und das Objekt nun doch nicht verkaufen wollte.