Das Tourismusgesetz für Mallorca und die Nachbarinseln scheint immer mehr Form anzunehmen. Das im Februar per Eildekret verabschiedete Gesetz wird derzeit im Parlament diskutiert. Die Oppositionsparteien können ihre Änderungsvorschläge einreichen. Am Dienstag (10.5.) gelang der Regierung eine Einigung mit der konservativen Oppositionspartei El Pi, die auch vom Hoteliersverband Fehm begrüßt wurde.

Die Einigung wird als Coup für die Regierung gewertet, da es dem Linkspakt dadurch gelungen ist, mit der Regionalpartei absolute Fürsprecher des Tourismus für das Gesetz zu gewinnen. Im Gegenzug konnte die mit drei Abgeordneten im Parlament vertretene Partei einige Zugeständnisse für die touristischen Betriebe aushandeln.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Renovierungen von Hotels: Im bisherigen Text hieß es, Hotels könnten um bis zu 15 Prozent ihrer Fläche bei Renovierungsarbeiten vergrößern, müssten dafür aber die Anzahl der Gästebetten um fünf Prozent verringern. Nach dem neuen Abkommen sind Hotels mit weniger als 150 Betten von dieser Regelung ausgenommen. Das sind nach Angaben der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" rund 55 Prozent der Häuser auf der Insel. Auch wird bei den anderen Hotels, die ihre Fläche erweitern wollen, die Reduzierung der Gästebetten gestaffelt. Wer nur um zehn Prozent erweitert, muss nur drei Prozent der Betten hergeben. Wer 7,5 Prozent mehr Fläche will, verzichtet fortan auf zwei Prozent der Gäste.
  • Hotelbetten: Im ursprünglich verabschiedeten Text hatte es geheißen, dass alle Hotelbetten höhenverstellbar sein müssen, was balearenweit den Austausch von 300.000 Betten bedeutet hätte. Davon ausgenommen sind jetzt Häuser, in denen die Gäste auf "historischen" Betten nächtigen. Das betrifft vor allem die als agroturismus bezeichneten Landhotels.
  • Umwidmung von ungenutzten Hotels als Sozialwohnungen: Diese Maßnahme wurde Anfang 2020 als Reaktion auf die Pandemie eingeführt, erzielte aber keine wirklichen Resultate. Nun gibt es genauere Richtlinien: Ungenutzte Häuser mit ein oder zwei Sternen müssen bei einer Umwidmung mindestens 50 Prozent sozialen Wohnraum anbieten, dürfen aber auch Verwaltungsbüros oder Seniorenheime beherbergen. Bei noch unbebauten Grundstücken, die für eine touristische Nutzung vorgesehen sind, muss der Anteil an Sozialwohnungen 30 Prozent betragen. Eine teilweise touristische Nutzung ist in beiden Fällen ausgeschlossen.
  • Gästeplätze von umgewidmeten Hotels: Die Zahl der Betten wird in diesen Fällen bei einer Weitergabe an andere Häuser nicht reduziert.
  • Arbeiter in umgewidmeten Hotels: Die Arbeitnehmer in Häusern, die umgewidmet werden, müssen übernommen werden, wenn die dadurch freigestellten Gästebetten für ein anderes Hotel vergeben werden.
  • Ferienvermieter: Für die Ferienvermieter wurden keine wesentlichen Verbesserungen im neuen Gesetzestext verabschiedet.

So geht es weiter

Nachdem am vergangenen Wochenende die Diskussionen hochgekocht waren, weil eine weitere Gesetzesänderung vorsieht, dass bei einem Verkauf von Gästebetten diese um die Hälfte reduziert werden könnten (MZ berichtete), haben sich die Wogen ein wenig geglättet. Fehm-Chefin Maria Frontera begrüßte das mit El Pi erreichte Abkommen und unterließ es, die Debatte der vergangenen Tage noch einmal aufzugreifen.

Die Hoteliers-nahe PP dürfte der Umstand, dass der Verband bei den Verhandlungen von der Regierung mit El Pi anwesend war, politisch nicht geschmeckt haben. Die Konservativen hatten in den vergangenen Wochen versucht, sich als Alternative zur Reduzierung von Gästebetten zu präsentieren. Dass jetzt ausgerechnet die Branche selbst einer solchen Entwicklung nicht komplett in den Weg stellt, dürfte dieser Position erstmal nicht zuträglich sein.

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Die Verhandlungen über den definitiven Gesetzestext sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Derzeit geht man davon aus, dass die Änderungsvorschläge der anderen Parteien bis Juni diskutiert werden und dann der endgültige Text steht. /pss