Arbeiten auf Mallorca: Hotels und Restaurants dürfen freie Tage für Saisonkräfte nicht mehr einseitig festlegen
Ein Gerichtsurteil gibt den sogenannten fijos discontinuos dieselben Rechte wie ganzjährig Festangestellten, nämlich ihren Urlaub abzusprechen und bereits zwei Monate vor Antritt der freien Zeit Bescheid zu wissen
Gute Nachricht für die rund 100.000 Saisonkräfte auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen müssen die Arbeitgeber in der Tourismusbranche ab sofort die Urlaubstage mit den sogenannten fijos discontinuos absprechen und können die Urlaubszeiten nicht mehr eigenhändig für die Mitarbeiter festlegen, wie das bislang üblich ist.
Das Urteil sieht noch eine zweite Verbesserung für die Saisonkräfte im Tourismus vor: Die Arbeitgeber müssen den Angestellten mindestens zwei Monate vor Antritt des Urlaubs Bescheid geben, ob der Urlaub genommen werden kann. Diese Regelung galt bisher nur für die dauerhaft Festangestellten, die fijos discontinuos mussten bislang lediglich fünf Tage vor Beginn des Urlaubs Bescheid bekommen.
Hoteliers wollen eine Berufung prüfen
Diese Änderungen müssen nun in den Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgenommen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit für die Arbeitgeber, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die mallorquinische Hoteliersvereinigung FEHM kündigte nur kurz nach Bekanntwerden des Richterspruchs an, eine Berufung prüfen zu wollen.
Geklagt hatten die beiden größten Gewerkschaften auf den Inseln, die UGT und die CCOO. Nach Auskunft des zuständigen Generalsekretärs der UGT auf den Inseln, José García Relucio, gilt die Regelung unabhängig von einem eventuellen Einspruch und einer erneuten Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens ab sofort, also bereits für diese Tourismussaison 2024.
Gilt auch im Nachtleben
Die Gewerkschaft werde die sofortige Umsetzung von den Unternehmern fordern, sagte Relucio dem "Diario de Mallorca". Die Regelung gilt im Übrigen auch für die Bars und Diskotheken, sprich das Nachtleben auf den Inseln.
Die Arbeitgeber reagierten erwartungsgemäß wenig erfreut auf das Urteil. Die nötige Flexibilität sei durch derartige Regelungen nicht mehr gegeben, kritisierten die FEHM-Hoteliers. Außerdem habe sich in Bezug auf die Urlaubsregelungen im Tarifvertrag der Branche seit 1995 nichts geändert, und dieser Vertrag sei seinerzeit von den Gewerkschaften unterzeichnet worden.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Richter am Obersten Gerichtshof kamen allerdings zur Auffassung, dass diese Regelung im Tarifvertrag fragwürdig sei und dass es das gute Recht der Gewerkschaften sei, die Rechtmäßigkeit anzuzweifeln, auch wenn sie damals die Vereinbarung unterschrieben haben.
Gewerkschaftssprecher Relucio begrüßte die Änderungen auch im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dank der Regelung, dass die Saisonkräfte nun zwei Monate vor Beginn ihrer Urlaubszeiten Bescheid wüssten, könnten sie sich beispielsweise besser mit ihren Partnern absprechen und komplikationsloser selbst einen Urlaub buchen.
Es sei ohnehin nicht zu vermitteln, warum die Hoteliers, die genau mit der langfristigen Urlaubsplanung der Touristen aus anderen Ländern ihr Geld verdienten, nicht dieselben Kriterien bei ihren eigenen Angestellten anlegten.
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