Der mutmaßlich von deutschen Urlaubern auf Mallorca verursachte Brand schlägt hohe Wellen. Die 13 festgenommenen Männer sitzen seit Samstag in Untersuchungshaft. Die MZ hat bei Experten nachgefragt, wie auf Mallorca in solchen Fällen verfahren wird.

Was war passiert?

Die Polizei hat am vergangenen Freitag (20.5.) 13 Deutsche festgenommen, nachdem sie an der Playa de Palma einen Brand verursacht haben sollen. Den Mitgliedern eines Kegelvereins wird vorgeworfen, von Hotelbalkonen aus Alkohol und Zigarettenkippen auf das Schilfdach einer Bar-Terrasse geworfen zu haben, das sofort Feuer fing. Der Brand hat teils schwere Schäden in zwei Lokalen, einer Wohnung und im Hotel hinterlassen. Zwei Personen, ein Mann und ein kleines Mädchen, wurden leicht verletzt. Alle 13 Beschuldigten sollen vor dem Haftrichter am Samstag die Aussage verweigert haben. Der Haftrichter wies sie in Untersuchungshaft ein, ohne die Möglichkeit, auf Kaution freizukommen.

Wann wird Untersuchungshaft verhängt?

"Damit eine Untersuchungshaft in Erwägung gezogen wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein", erklärt der Anwalt Eduardo Luna. "Zum einen die Schwere der Straftat. Die angelastete Straftat muss bei Verurteilung eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren nach sich ziehen. Zum anderen muss es genug Indizien dafür geben, dass die betreffende Person diese begangen hat."

Die Schwere der Straftat bemisst sich unter anderem dadurch, ob Menschenleben in Gefahr gebracht wurden, erklärt der mallorquinische Gerichtsreporter Marcos Ollés. "Wir sehen das häufig bei Bränden. Wenn jemand ein Auto irgendwo auf dem Land abfackelt, kommt er eher nicht in Untersuchungshaft. Bei einem Containerbrand vor einem Wohnhaus ist das anders." Im Fall des Brandes an der Playa waren sowohl Lokale als auch Wohnhäuser sowie das Hotel in der Nähe.

Wenn diese beiden Bedingungen gegeben sind, gebe es weitere Faktoren, die bei der Einweisung in die Untersuchungshaft eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel die Wiederholungsgefahr oder, dass der Täter in die Ermittlungen eingreifen könnte, in dem er Geschädigte oder Zeugen besticht oder bedroht. Auch die Fluchtgefahr ist ein Ermessungsgrund. "Dies gilt etwa, wenn jemand keinen festen Wohnsitz auf der Insel hat", erklärt der auf Mallorca ansässige deutsche Anwalt Arno Meuser.

Wer die Aussage vor Gericht verweigert, habe schlechte Karten, erklärt Meuser. "Das wird dann schnell als indirektes Geständnis gewertet."

Wo verbringt man die Untersuchungshaft?

Auf Mallorca gibt es nur ein Gefängnis, das sich im Norden Palmas an der Ringautobahn befindet. In den meisten Fällen bleiben die Beschuldigten auch dort, bis es zum Verfahren oder zur Freilassung unter Auflagen kommt. "Die ersten Tage verbringt man meist in einem getrennten Bereich, danach kommt man unter die normalen Gefangenen", erklärt Luna.

In Spanien kann die Untersuchungshaft zwei Jahre dauern. Diese können aber um zwei weitere Jahre verlängert werden, wenn etwa die Ermittlungen sich verkomplizieren. "Meistens verbringt man die U-Haft auf der Insel. Man wird nur auf ein Gefängnis aufs Festland verlegt, wenn entweder eine Gefahr für den Gefangenen besteht oder der Gefangenen dank eines Netwzwerks von Unterstützern vor Ort vom Gefängnis aus weiter Straftaten begeht", erklärt Luna.

Wann kann man unter Auflagen rauskommen?

"Eine Kaution kann erst festgesetzt werden, wenn die Höhe des Schadens bemessen ist", sagt Arno Meuser. Zudem spiele die Schwere des Falles eine Rolle und inwieweit sich die Beschuldigten kooperativ verhalten. "Das zu ermitteln, kann drei Wochen oder auch drei Monate dauern." Inwieweit welche Auflagen zu erfüllen sind, hänge immer vom Fall selbst und von der individuellen Situation des Beschuldigten ab. "Bei einer Wiederholungsgefahr etwa ist eine Kaution unwahrscheinlich."

Eduardo Luna ist skeptischer, was diese Perspektive im Fall des Kegelclubs angeht. "Wenn die Ermittler davon ausgehen, dass Menschenleben in Gefahr gebracht wurden, gibt es entweder keine Aussicht auf Kaution oder diese wird sehr hoch angesetzt." Er geht davon aus, dass die jungen Männer bis zu einem Gerichtsverfahren in U-Haft bleiben werden. "Da es für den Fall vermutlich keine monatelangen, komplizierten Ermittlungen braucht, könnte ich mir vorstellen, dass die Angelegenheit in einem oder anderthalb Jahren vor Gericht kommt."

Welche Strafe droht den Beschuldigten?

Eduardo Luna glaubt, dass die Beschuldigten einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft suchen sollten, der vor allem darauf abzielt, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. "Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann das in diesem Fall böse für die Beschuldigten ausgehen." Gerade, wenn der Vorwurf im Raum steht, Menschenleben aufs Spiel gesetzt zu haben.

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Diese Ansicht teilten auch Anwälte, die von der dpa befragt wurden. Wenn sie angeklagt und der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden werden, können die Urlauber zu einem Freiheitsentzug zwischen einem und drei Jahren verurteilt werden. Bei vorsätzlicher Brandstiftung seien Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorgesehen, heißt es. Und wenn das Gericht der Ansicht sei, dass Menschenleben in Gefahr gebracht wurden, könne das Urteil auch deutlich schärfer ausfallen, berichtete die Agentur am Montag.