Österreich

In der Alpenrepublik kämpft man, ähnlich wie auf Mallorca, mit dem Ausverkauf der Grundstücke und ständig steigenden Immobilienpreisen. Immobilienverkäufe an Auswärtige sind deshalb in einigen Bundesländern, wie etwa in Tirol, stets mit Auflagen verbunden. Angehörige von Drittstaaten müssen öffentliches Interesse vorweisen, um sich dauerhaft in Tirol niederzulassen. Dieses öffentliche Interesse wiederum müssen die Behörden im Einzelfall prüfen.

Auch die EU-Bürger dürfen nur dann eine Immobilie in Tirol erwerben, wenn sie ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegen oder die Wohnung dauerhaft vermieten. Nach einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ kommt es immer wieder zu Betrug, da beispielsweise ein Immobilienerwerb über eine in einem EU-Land angesiedelte Firma möglich ist. So kaufen unter anderem zahlreiche Deutsche über den Umweg einer Gesellschaft in Tirol schließlich doch Wohnungen und Häuser.

Malta

Josep Castells schielt besonders auf Beispiele von Inseln in Europa. Da ist zum Beispiel Malta. Das Land hat sogenannte Special Designated Areas (SDA) definiert. Lediglich in diesen Gebieten können Ausländer Immobilien erwerben, ohne dafür eine gesonderte Genehmigung des Finanzministeriums zu benötigen. In allen anderen Gebieten der Insel ist der Immobilienverkauf an Auswärtige von der Genehmigung abhängig. Auf Malta gibt es neun dieser räumlich eng begrenzten SDAs, auf der benachbarten Insel Gozo sind es drei. Wer nicht in einem der speziell gekennzeichneten Gebiete kaufen will, der muss EU-Bürger sein und seit mindestens fünf Jahren in Malta wohnhaft sein.

Aber auch, wer noch nicht fünf Jahre in Malta lebt, kann sich eine Wohnung kaufen, wenn er nachweisen kann, dass er die Immobilie als Erstwohnsitz oder für die Berufsausübung benötigt. Für alle Interessenten an einer Zweitimmobilie oder einer Ferienwohnung gilt: Sie können nur in einer SDA kaufen. Außerdem gelten für diese Personen Mindestpreise bei den Immobilien. Besonders günstige Wohnungen sollen somit den Einheimischen vorbehalten bleiben.

Korsika

Auf Korsika gab es mehrfach Bestrebungen nach einem Limit. Hier herrschte 2014 ein breiter Konsens im Regionalparlament, die Immobilienverkäufe an Personen zu untersagen, die nicht seit mindestens fünf Jahren auf Korsika ansässig sind. Die Beschränkung wurde vom Regionalparlament mit deutlicher Mehrheit verabschiedet, dann aber von der französischen Nationalversammlung wieder einkassiert. Was die Korsen nicht daran hinderte, es 2017 noch einmal zu versuchen. Allerdings änderte das nichts am Ausgang: Eine Beschränkung dieser Art verstößt gegen die französische Verfassung, die unbeschränkten Immobilienerwerb im Land garantiert. Und dann wäre da ja im nächsten Schritt noch das EU-Recht.

Schweiz

Einfacher war es da in der Schweiz, eine Beschränkung einzuführen. Schließlich gehört das Land nicht zur EU und kann verfügen, dass Menschen aus Drittstaaten, also nicht der EU, grundsätzlich eine Bewilligung einer Kantonsbehörde benötigen. Diese ist nutzungsbezogen, man kann die Bewilligung also tatsächlich nur für die beantragte Nutzungsmöglichkeit verwenden. Wer aus einem Drittstaat stammt, aber bereits in der Schweiz lebt, kann sich dort eine Zweitimmobilie zulegen, genauso wie alle anderen EU-Bürger.

Dänemark

Schon besonders lange gibt es ein Limit für Ferienhausverkäufe in Dänemark. Es wurde bereits im Jahr 1959 in einem Gesetz festgehalten, das Land ließ sich die Legitimität der Regelung 1992 in den Maastrichter Verträgen noch einmal bestätigen. Das Gesetz besagt, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die ihren Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen, dort eine Immobilie erwerben dürfen. Wer sich ein Ferienhaus zulegen will, der muss seinen Hauptwohnsitz mindestens fünf Jahre in Dänemark gehabt haben oder noch haben. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel: Wer nachweisen kann, dass er einen besonderen Bezug zu Dänemark hat, der bekommt inzwischen schon mal die Erlaubnis, ein Ferienhaus zu kaufen.

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Finnland

Hier gibt es mit der Inselgruppe Aland in der Ostsee ein äußerst dünn besiedeltes Territorium, das den Zugang zum Immobilienmarkt für Auswärtige beschränkt hat. Dieses Gebiet mit gerade einmal 30.000 Einwohnern verfügt über weitgehende Autonomie und hat einen Verkaufsstopp von Immobilien an Nicht-Residenten eingeführt.